Papst Franziskus hat neue, eingeschränkte Regeln für die Feier der sogenannten Alten Messe erlassen. So solle einer weiteren Spaltung der Kirche entgegengewirkt werden.

Die Journalistin Christina Rietz hat ihre Eindrücke eines Besuchs einer Messe nach altem Ritus einmal so zusammengefasst: „Ja, die alte Messe ist der neuen in Sachen Ästhetik überlegen. Die Eleganz der Choreografie, so verrätselt sie auch sein mag, verfängt. Das Byzantinisch-Hofzeremoniellartige, dieses Verbeugen und Verneigen, hat etwas zutiefst Historisches. Es gibt in der alten Liturgie tausend Zeichen, die man deuten kann. Aber ihre symbolüberladene Schönheit ist vor allem eines: unnahbar. Sie ist ein kühles Kunstwerk, sie verdammt ihre Besucher zum bloßen Zuschauen, sie nötigt sie in die Ehrfurcht, mit ästhetischer Gewalt.“

Sie verstehe jedoch auch gut, weshalb sie viele Katholikinnen und Katholiken dieses Zeremoniell als aus der Zeit gefallen empfänden: „In einer Republik ist das Individuum, wenn auch in seiner anonymen Mehrzahl namens Volk, Gott. Von ihm geht alle Staatsgewalt aus. Das Menschen- und Gesellschaftsbild, das der alten Messe zugrunde liegt, ist konträr. Es ist wahrhaft monarchistisch, geschöpf- und untertanenartig.“

Möglicherweise hat Papst Franziskus die Feier der Alten Messe auch aus solchen Überlegungen eingeschränkt. Laut einem am Freitag im Vatikan veröffentlichten Erlass ist der ordentliche, von Paul VI. und Johannes Paul II. erlaubte Messritus die „einzige Ausdrucksweise“ des Römischen Ritus. Der von Benedikt XVI. 2007 umfangreicher erlaubte außerordentliche „alte“ Ritus darf nur noch unter Auflagen gefeiert werden.

Das Motu Proprio „Traditionis custodes – Über den Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970“ definiert die Regeln für den Gebrauch des alten Messbuches neu und bestimmt, dass dieser Ritus nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden kann. Der Bischof müsse sicherstellen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich präsente Gruppen, die die vorkonziliare Messe feiern, „die Gültigkeit und Legitimität der Liturgiereform, der Diktate des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste nicht ausschließen“.

Lesungen in Landessprache

Die Lesungen in der üblicherweise auf Latein gefeierten Messfeier müssen laut neuer Regelung in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Nicht gestattet ist die Feier nach altem Ritus in normalen Pfarrkirchen, auch dürfen dafür keine eigenen Personalgemeinden gebildet werden.

In einem Begleitbrief an die Bischöfe begründet Franziskus den am Freitag veröffentlichten Erlass damit, dass insbesondere die von Benedikt XVI. 2007 erhoffte Versöhnung und größere Einheit in der Kirche nicht eingetreten seien. Eine 2020 erfolgte Umfrage zum außerordentlichen Ritus unter Bischöfen zeige dies. Die von Benedikt XVI. angebotene Erleichterung, so Franziskus, „wurde ausgenutzt, um Klüfte zu vergrößern, Divergenzen zu verstärken und Unstimmigkeiten zu fördern, die die Kirche verletzen“ und sie der Gefahr der Spaltung aussetzten.

Quelle: kathpress.at / religion.orf.at / zeit.de / red