Die Hostie wird mittels Zange gerreicht, kein gemeinsames Singen, Ordnungsdienste und Absperrungen sowie Markierungen bei der Bestuhlung in der Kirche. So wird das kirchliche Leben in Deutschland für die nächste Zeit wohl aussehen. Sowohl die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) haben Regeln für das Abhalten von Gottesdiensten in Corona-Zeiten erarbeitet.

Schritt für Schritt wird das "kirchliche Leben wieder hochgefahren". "Es wird sicherlich noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben, wie wir es kennen", so Kardinal Schönborn. Nicht nur in Österreich, wo Gottesdienste ab 15. Mai unter Auflagen möglich sind, sondern auch in Deutschland und vielen anderen Ländern.

In zehn der 50 US-Bundesstaaten besteht derzeit z. B. ausdrückliches Gottesdienstverbot - ein Drittel der Bundesstaaten erlaubt religiöse Veranstaltungen hingegen ohne jede Größenbeschränkung. In Deutschland ist man bereits einen Schritt weiter: Die evangelische und die katholische Kirche haben Regeln für das Abhalten von Gottesdiensten in Corona-Zeiten erarbeitet, die zum Teil etwas seltsam anmuten.

Kein Singen und keine Blasinstrumente

In einem Dokument mit dem klingenden Namen "Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)" hat die Evangelische Kirche festgelegt, wie zukünftig gemeinsame Gottesdienst möglich sein sollen. Neben den üblichen Hygieneauflagen wird dort beispielsweise empfohlen gemeinsames Singen zu unterlassen, "besonders hohe Infektionsrisiken" birgt, weshalb auch  auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden sollte.

Emporen bleiben gesperrt, liturgische Berührungen sollten ebenso wie Gedränge und die Kelchkommunion vermieden werden, der Ablauf des Gottesdienstes sollte auf Extrazetteln oder mittels Beamer bekannt gemacht werden und Kollekten nur am Ausgang ausgelegt werden - um nur ein paar Beispiele zu nennen. Ein vorgeschriebener Abstand sowie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz wird vorausgesetzt.

Hostie per Zange und farbige Markierungen auf dem Kirchenboden

Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat "Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise" verfasst. Hier ist Gesang unter Einhaltung der Abstandsregeln  grundsätzlich erlaubt, "auf lauten Gemeindegesang soll jedoch verzichtet werden, weil Singen ein Risikoverhalten darstellt.“ Die Kommunion wird ohne Spendedialog, in angemessenem Abstand und "z. B. mit einer Zange gereicht" (oder mittels Handschuhen), Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt und "der Priester und ggf. der Diakon desinfizieren vor der Gabenbereitung ihre Hände".

Die Bestuhlung wird durch Absperrungen und Markierungen so gestaltet, dass der empfohlene Mindestabstand eingehalten werden kann und auch für die  Kommunionausteilung ist eine farbige Markierung auf dem Kirchenboden vorgesehen. Zudem werden die Gläubigen gebeten, "möglichst ihr eigenes Gotteslob mitzubringen". 

Gottesdienst im Auto

Beim Lesen der Dokumente wird klar: Man hat sich viele Gedanken gemacht, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Noch etwas kreativer war man hier im deutschen Essen: 450 Christinnen und Christen feierten gemeinsam einen Ökumenischen Gottesdienst im Autokino - mit Hupkonzert statt Applaus und winken mittels Scheibenwischer.