Vermutlich überrascht es Sie nicht, aber: Unsere Kirchen stehen Ihnen weiterhin zum persönlichen Gebet offen – nur für öffentliche Gottesdienste bleiben Sie bis Ende des aktuellen Lockdowns zu.

Das haben Kirchen und Religionsgesellschaften Montag in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab beschlossen. Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, werde entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß in einer Aussendung des Ministeriums.

„Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten“, erklärte Kultusministerin Raab und sagte: „Ich danke den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen.“

Was weiterhin gilt

Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit „nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste“ im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

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Quelle: kathpress.at / red