Heuer fällt er auf den 19. April - und nicht jeder hat dann frei. Die Rede ist natürlich vom Karfreitag - und laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die in Österreich geltenden Feiertagsregelung als diskriminierend aufgehoben.

Am Dienstag hob der Europäische Gerichtshof die Feiertagsregelung rund um den Karfreitag auf, am Mittwoch erklärte Kanzleramtsminister Gernot Blümel nach dem Ministerrat, dass die Bundesregierung den Karfreitag  als Feiertag für Evangelische und Altkatholiken erhalten, aber keinen zusätzlichen Feiertag zu den bisher bestehenden 13 einführen will.

Nichts wegnehmen

„Der Status quo soll auf rechtskonforme Art erhalten bleiben, niemand wird etwas weggenommen“, meinte Blümel, und es solle kein zusätzlicher Feiertag eingeführt werden. Das beinhalte auch die Möglichkeit nach einem Feiertagstausch, erklärte der für Kirchen und Religionen zuständige Minister auf Nachfrage von Medienvertretern.

Sozialer Frieden im Mittelpunkt

Man sehe „der positiven Umsetzung des Erkenntnisses des Gerichts durch die österreichische Gesetzgebung im Sinne der Religionsausübung vertrauensvoll entgegen“, ließ die Altkatholischen Kirche in Österreich verlautbaren und appellierte an die Politik: „Die Altkatholische Kirche bittet die Bundesregierung, den gesellschaftlichen Konsens und sozialen Frieden bezüglich kirchlicher Feiertage wiederherzustellen“. In einem pluralen, multikulturellen Österreich solle jede staatlich anerkannte Kirche die Möglichkeit haben, einen gesetzlich verankerten Feiertag benennen zu können“. Diese Forderung gründe sich in der Freiheit der Religionsausübung, welche nicht als Freisein von Religion missverstanden werden könne.

Angemessen

Ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag für alle sieht indes der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker als beste Lösung an.  Die bisher geltende Karfreitagsregelung bezeichnete er als "angemessen" in Anbetracht der Geschichte der jahrhundertelangen Unterdrückung und des Verbots des Protestantismus sowie der religiösen Bedeutung des Karfreitags für Evangelische. Die Regelung stamme nicht von ungefähr aus den 1950er-Jahren und sei eine Verwirklichung der seit damals geltenden Devise nach einer "freien Kirche in einem freien Staat". Der Feiertag sei somit eine "Anerkennung für die Beiträge des Protestantismus für Österreich in der Vergangenheit und Gegenwart".

Feiertagstausch?

Und Bünker hat noch weitere Vorschläge: Mit einem zusätzlichen 14. Feiertag würde Österreich nämlich noch nicht mal im Spitzenfeld der EU liegen - alternativ könnte man den Karfreitag aber auch gegen einen anderen Feiertag tauschen. Aus seiner Sicht kämen dafür entweder der Ostermontag oder der Pfingstmontag in Frage.

Und warum das Ganze?

Anlass für die Diskussion bot ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner der fraglichen Kirchen angehört und der Ansicht war, ihm sei der Feiertagszuschlag für die von ihm am Karfreitag 2015 geleistete Arbeit in diskriminierender Weise vorenthalten worden. (red/kathpress/religion.orf.at)

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