Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt.

Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Bereitstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Es besteht außerdem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, Radiogottesdiensten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

Neue Rahmenordnung ab Donnerstag

Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u. a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen „für das Durchhalten während des Lockdowns“. Sie hätten „einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken“. Sie sei sich bewusst, so Raab, „dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt“ und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, „dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet“.

Quelle: kathpress.at / red