Können auch im Lockdown Gottesdienste besucht werden? Finden pfarrliche Veranstaltungen statt? Was geht und was nicht.

Seit dem 22. November 2021 herrscht in Österreich wieder Lockdown. Der vierte. Wie bei den vergangenen Lockdowns zieht auch die Katholische Kirche mit, wenn es um das gesellschaftliche Leben geht. Im Blick auf die Feier öffentlicher Gottesdienste gilt: Diese können - unter deutlich verschärften Corona-Schutzauflagen - weiterhin stattfinden.

Gottesdienst ja, aber ...

Geregelt ist die Feier öffentlicher Gottesdienste in einer am vergangenen Freitag, 19. November, aktualisierten verbindlichen Rahmenordnung, die ab dem heutigen Datum, 22. November, gilt. Darin heißt es, dass bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen ist. Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Deutliche Einschränkungen gibt es auch beim Gesang und der Musik. Die katholischen Diözesen ziehen damit im Wesentlichen mit den Diözesen Linz und Salzburg mit, wo es aufgrund der Corona-Lage in Oberösterreich und Salzburg bereits zu Verschärfungen im kirchlichen Bereich gekommen ist.

Auch bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt ab heute ausnahmslos die FFP2-Maskenpflicht. Wenn auch empfohlen wird, die Feiern nach Möglichkeit zu verschieben. Sollten sie dennoch stattfinden, sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Vom Singen und dem Abstand halten

Der Gemeindegesang während des Gottesdienstes - selbstverständlich nur mit Maske - wird stark reduziert. Der Chorgesang wird ausgesetzt. Zulässig sind lediglich maximal vier Solisten. Gleiches gilt für die Musik im Gottesdienst, wo nur mehr bis zu vier Instrumentalisten sowie die Orgel zugelassen sind. Solisten müssen ihren Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (2G-Nachweis im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19) bei der Leitung dokumentieren. Die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern ist erforderlich. Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben. Wenn der Abstand von zwei Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen FFP2-Masken getragen werden.

2G und 3G

Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme." (Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

Kontak halten bleibt wichtig

Wichtig sei, den Kontakt zu den Menschen vor Ort aufrecht zu erhalten: "Bleiben wir trotz aller Einschränkungen mit den Menschen in Kontakt. Nutzen wir dazu jene Möglichkeiten, mit denen wir in den vergangenen Lockdowns Erfahrung gesammelt haben: Telefon, (Video)chat, Gespräche über den Gartenzaun, Hilfestellungen für Gottesdienste zu Hause", so der Aufruf des Wiener Generalvikars Nikolaus Krasa. (red/kathpress)