Win-Win Situation oder doch nur aufgezwungene Freiwilligkeit? Wenn es um die geplanten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes geht, scheiden sich die Geister. Die österreichische Bischofskonferenz übt jedenfalls heftige Kritik und ortet "eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung".

Klare Worte gibt es von Seiten der österreichische Bischofskonferenz bezüglich der geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes. "Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich" auf Grundlage des Konkordats und seien "verfassungsrechtlich bedenklich", heißt es wörtlich in einer veröffentlichten Stellungnahme. Die Planung derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren sei zudem auch "demokratiepolitisch bedenklich" und "eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung".

Work-life-balance?

Gewaltige Worte, die vor allem auch eines audrücken: Angst um freie Zeit für sich selbst, die Familie und Freunde. Nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen würde es Betrieben möglich sein, die Arbeitnehmer an jedem beliebigen staatlichen Feiertag oder Wochenendtag zur Arbeitsleistung zu verpflichten, warnt die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme. Neben den Samstagen und Sonntagen seien daher auch alle Feiertage in Österreich von dem geplanten Gesetzesvorhaben betroffen.

Sonn- und Feiertage - und das Konkordat

Aus völkerrechtlicher Sicht sei festzustellen, dass Eingriffe in die Wochenend- und Feiertagsruhe - jedenfalls soweit sich diese auf die im Konkordat verankerten Sonn- und Feiertage beziehen - einen Eingriff in die durch das Konkordat gewährleistete Sonn- und Feiertagsruhe darstellen. Eine derart allgemeine und darüber hinaus in wesentlichen Teilen unbestimmt formulierte Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe sei nicht mit den im Konkordat festgelegten völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar.

Oder man könnte es auch so sagen:  "Ob die Heiligung des Sonntags, zu der neben dem Gottesdienstbesuch auch die gemeinsame Zeit in der Familie, die körperliche und geistige Erholung, die Erhaltung der Gesundheit und die Ausübung sozialer bzw gemeinschaftlicher Aufgaben gehören, als überwiegendes persönliches Interesse anerkannt wird, ist mehr als unsicher."

Wo bleiben die Familien- und Beziehungstage?

Die Bischofskonferenz fürchtet weiters einen "Dammbruch" hinsichtlich der Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Sonn- und Feiertage stellten neben ihrer Eigenschaft als Ausdruck kultureller und religiöser Identität für alle Menschen einen unverzichtbaren Wert dar. "Sie sind Familien- und Beziehungstage. Sie sind Tage der Begegnung und der Gemeinschaft, Tage der Muße und Erholung, Tage privaten und zivilgesellschaftlichen Engagements." (red/kathpress)