von Petra Steinmair-Pösel

Vor Gericht streiten zwei Frauen (!) um ein Kind. Die Rechtslage ist nicht zu klären. Schließlich entscheidet der Richter, das Kind – möglichst gerecht – auf beide aufzuteilen, selbst, wenn es ihm Gesundheit und Leben koste. Doch dann die überraschende Wendung: die eine Frau verzichtet auf ihr Recht, zum Wohl des Kindes. Daran erkennt der Richter die wahre Mutter: ihr geht es mehr um das Kind als um ihren Rechtsanspruch.

Sie kennen die biblische Geschichte? Freilich, das Bild hinkt und doch ließ mich die Obsorge-Diskussion der letzten Tage an den weisen König und Richter Salomo (übrigens gibt es im AT auch große Richterinnen!) denken. Brauchen wir nicht in der heutigen Diskussion jene Feinfühligkeit, die wirklich nach dem Wohl der Schwächsten fragt und Opfer auf allen Seiten zu vermeiden sucht? Opfer im Trennungskonflikt wären: Väter, die nur zahlen, aber ihre Kinder nicht sehen sollten. Mütter, die nach erlittener Gewalt dennoch um die alleinige Obsorge kämpfen müssten. Vor allem aber wohl die Kinder.

Kindern, die nicht körperliche oder seelische Gewalt erlitten haben, geht es am besten, wenn sie freien Zugang zu beiden Eltern haben. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie dabei nicht „zerstückelt“ werden – als Waffe im Machtkampf der Eltern oder für deren Bedürfnisse nach partnerschaftlicher Nähe missbraucht. Damit dies im Scheidungskonflikt gelingt, braucht es Hilfe im Vorfeld. Diese zur Verfügung zu stellen, wäre eine sinnvolle Investition – zum Wohle aller!