Pfarrkirchenrat

Wesentliche Partner für uns Mitarbeiter der Finanzkammer sind die ehrenamtlichen Pfarrkirchenräte, die in jeder Pfarre für die finanziellen und baulichen Angelegenheiten zusammen mit dem Pfarrer verantwortlich sind. Sie tragen durch ihre Kompetenz und ihr Engagement wesentlich dazu bei, dass wir trotz der gesellschaftlichen Veränderungen und der schwieriger werdenden finanziellen Situation in der Lage sind, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine lebendige Kirche und für die dazu nötige Infrastruktur zu schaffen.

PKR-Bestellung
Entsprechend §6 der PKR-Ordnung erfolgt die Bestellung des Pfarrkirchenrats spätestens zwölf Monate nach der Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderats.

Die Bestellung erfolgt in drei Schritten:

  • § 8: Vorschlagsrecht: 
    Der Pfarrer macht einen Vorschlag für die Bestellung oder Ergänzung, wobei ein gewählter PGR dem Pfarrer die Hälfte der Mitglieder vorschlagen kann.
  • § 9: Bestellung:
    Im Auftrag des Bischofs bestellt die Finanzkammer mittels Dekret die Pfarrkirchenräte.
  • § 10: Konstituierung und Angelobung:
    In der Konstituierenden Sitzung werden die Mitglieder vom Pfarrer angelobt, ein entsprechendes Protokoll mit Unterschriftenblatt wird erstellt. 

MMag. Andreas Weber
Direktor