Ja, zugegeben: Viele Menschen zahlen ihn nicht gerne, stellt er doch eine zusätzliche jährlich Ausgabe dar. Aber der Kirchenbeitrag ist wichtig und hilft vielen Menschen. Und: Ab 2017 gibt es eine vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit. Davon sind nicht nur der Kirchenbeitrag, sondern auch steuerbegünstigte Spenden betroffen.

Wer im kommenden Jahr seinen Kirchenbeitrag bezahlt, dem wird künftig dessen steuerliche Absetzbarkeit automatisch ermöglicht. Diese Vorgangsweise ist Teil der vom Finanzministerium ab 2017 forcierten "antragslosen Arbeitnehmerveranlagung für Sonderausgaben". Für die steuerliche Geltendmachung des Kirchenbeitrags für 2016 und die Jahre davor gilt diese Regelung aber noch nicht: So wie bisher kann ab Jänner der bisherige Kirchenbeitrag bis zu einer Höhe von 400 Euro abgesetzt werden. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird erst ab 2018 für die Kirchenbeitragszahler spürbar, wenn ihnen automatisch die Steuergutschrift überwiesen werden wird.

Nicht nur katholisch

Die neuen Regeln gelten für die Mitglieder der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der Israelitischen Kultusgemeinde, die einen Pflichtbeitrag einheben. Was für die Finanzverwaltung und die Beitragszahler eine Vereinfachung ist, bringt für die Kirche aber einigen Aufwand. Dazu sagte der Finanzverantwortliche der Erzdiözese Wien, Josef Weiss: "Die gesetzliche Verpflichtung für die elektronische Übermittlung der Kirchenbeitragszahlungen bedeutet für die Diözesen einen Programmieraufwand, der keineswegs simpel ist und natürlich auch finanziert werden muss. Diese Änderung bringt aber für die Beitragszahler einen Vorteil, und letztendlich ist damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden."

Mehr Aufwand, mehr Nutzen

Die vom Finanzministerium mit den Kirchen im Vorfeld akkordierte Vorgangsweise sieht vor, dass kirchlicherseits automatisch die absetzbare Höhe bis zur bisherigen Grenze von 400 Euro elektronisch übermittelt wird. Für den Kirchenbeitragszahler selbst ist künftig nichts mehr zu tun. Er erhält im Folgejahr automatisch die Steuergutschrift aufs Konto. Wer gegen die Datenübermittlung ist, kann diese bei der Kirchenbeitragsstelle untersagen, kann dann jedoch den Kirchenbeitrag nicht mehr steuerlich absetzen. Die Untersagung kann auch wieder rückgängig gemacht werden, um die automatische Steuergutschrift zu ermöglichen.

Verschlüsselt und sicher

Sowohl Finanzministerium als auch Kirche betonen, dass die Datenübertragung "verschlüsselt und über FinanzOnline als sicheres Medium erfolgt". Dafür werde ein eigenes Kennzeichen verwendet, das "verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben" (vbPK SA). "Eine Zuordnung zu einer bestimmten Person ist daher ausschließlich für das Finanzamt möglich. Damit ist der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet", wird auf der von der Kirche eingerichteten Internetseite www.kirchenbeitrag.at festgehalten.

Gleichzeitig wird betont, dass "kein Datenaustausch" zwischen Kirche und Finanzamt stattfindet. So wie bisher erhalte die Kirche vom Finanzamt keine Informationen über die Höhe des Einkommens von Beitragspflichtigen. Rund 3,5 Millionen kirchenbeitragspflichtige Katholiken sind von der neuen Vorgangsweise betroffen. (red/kathpress)