Patientenverfügungen und/oder Vorsorgevollmacht?
Mag. Christoph Grager, Stv. Patientenanwalt für Vorarlberg

Der modernen Medizin und Technik verdanken wir eine wesentliche Lebensverlängerung und zugleich Verbesserung der Lebensqualität. Viele Menschen sind dennoch heute verunsichert - sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihres Willens. Sie wollen beste Schmerzbekämpfung, aber keine Verlängerung des Sterbeprozesses.
Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein verbrieftes Patientenrecht, daher kann jeder Mensch zu einer medizinischen Behandlung einwilligen oder sie ablehnen. Um den Willen eines Menschen aber auch dann berücksichtigen zu können, wenn er sich nicht mehr äußern kann, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Patientenverfügung.  Diese dient als klare Willensäußerung und muss vom Arzt beachtet werden.
Nur wenige Menschen jedoch besitzen eine solche Verfügung. Oftmals herrscht Unbehagen, wenn prospektiv über einen Zustand verfügt werden soll, den wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht oder kaum vorstellen können. Ist es also besser, im Fall der Fälle die engsten Vertrauten mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten, sodass diese dann die Entscheidungen treffen?

Die Palliativstation Hohenems. Ethische Fragen am Lebensende
OA Dr. Bernhard Schwärzler, Sibylle Hauser MSc, Mobiles Palliativteam Vorarlberg

„Wenn man nichts mehr tun kann, kann man noch sehr viel tun“, könnte man das Wirken des Teams rund um Otto Gehmacher und Bernhard Schwärzler in der Palliativstation in Hohenems umschreiben. Wenn der Pfad einer kurativ, d.h. auf Heilung und Genesung ausgerichteten medizinischen Behandlung aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr sinnvoll beschritten werden kann, tritt die Palliativmedizin in den Vordergrund. Auch in diesem Segment hat die Medizin in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. Welche ethischen Fragen und Herausforderungen sich dabei für das Behandlungsteam, die PatientInnen und Angehörigen ergeben, vertiefen wir in diesem Workshop.

Autonomie und Demenz: Wie entscheiden über Tun und Lassen, wenn Menschen in ihren rationalen Fähigkeiten beeinträchtigt sind?
Prim. em. Dr. Albert Lingg / Moderation: Mag. Friederike Winsauer

Eine der größten Herausforderungen für die Betroffenen, die Angehörigen und das Behandlungs- und Pflegeteam ist wohl das Phänomen der Demenzerkrankung. In den Alten- und Pflegewohnheimen ist diese Erkrankung ein alltäglicher Begleiter. Gerade in Situationen, wo es um Behandlungsbegrenzung oder Therapiezielfestlegungen geht, kann es herausfordernd sein, die richtige Entscheidung zu treffen.
Wie können wir einen guten Umgang finden mit Menschen, die davon betroffen sind? Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrem Umfeld mit dieser Erkrankung bislang gemacht und wie sind Sie damit umgegangen?

Wie sollen wir beim Sterben helfen? Die Sterbehilfe in der Diskussion
Dr. Karl W. Bitschnau, Vizepräsident der Österreichischen Hospizbewegung

„Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines Menschen zu sterben“, hat Kardinal König einmal als Zielausrichtung formuliert. Eine andere Orientierung liefert die WHO in ihrer Definition von Palliative Care: … das Sterben weder beschleunigen noch unnötig hinausziehen. Während es z.B. in der benachbarten Schweiz oder auch in Holland oder Belgien möglich ist, aktiv den Sterbeprozess herbeizuführen oder zu beschleunigen, so haben wir in Österreich ein Verbot der aktiven Sterbehilfe sowie der Assistenz beim Suizid, das in jüngster Zeit wieder in Frage gestellt wurde. Traditionell wurde zwischen aktiver, passiver, direkter und indirekter Sterbehilfe unterschieden. Die Bioethikkommission empfiehlt alternativ folgende Begriffe zu verwenden: Sterbebegleitung, Therapie am Lebensende und Sterben zulassen.
Sowohl die Befürworter als auch die Gegner der aktiven Sterbehilfe argumentieren mit der Würde des Menschen, die es auch in dieser letzten Lebensphase zu achten gilt. Was wird der Würde des Menschen gerecht? Was verstehen wir unter einem würdevollen Umgang mit Menschen in ihrer letzten Lebensphase?

Vom guten Tun und Lassen: Erfahrungen mit Fallbesprechungen in Vorarlberg
Moderation: Mag. Gerhard Häfele, Krankenhausseelsorger

In Vorarlberg sind die Krankenhäuser in Dornbirn und Bregenz die Pioniere bzgl. der Einrichtung von Ethikkomitees. Neben der Organisation von Weiterbildungen, ethischen Stellungnahmen und Empfehlungen ist es die Aufgabe der Komitees, ein Setting für eine strukturierte ethische Fallbesprechung bereit zu stellen. Im Rahmen dieser prinzipienorientierten, moderierten und interdisziplinären Besprechung geht es darum, gemeinsam mit dem Behandlungsteam eine Handlungsempfehlung in schwierigen ethischen Situationen zu erarbeiten. Die klare Struktur, die solide ethische Begründung, die transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass sich VertreterInnen unterschiedlicher Berufsgruppen gleichberechtigt an einem Tisch versammeln, bilden zusammen die Stärke dieser Methode. Dieser Workshop soll ein Bild davon vermitteln, welche Erfahrungen in Vorarlberg bislang mit Fallbesprechungen gesammelt wurden, welche Herausforderungen damit verbunden waren und sind und in welchen Kontexten es sinnvoll wäre, ebenfalls solche oder ähnliche Strukturen aufzubauben.