Innsbrucker Diözesanbischof fordert eine "wesentlich bessere Aufklärung und eine sensible Kommunikation" - "Jeder Suizid ist eine Tragödie, nicht Ausdruck von Freiheit"

Sterbehilfe - Bischof Glettler mahnt "vorsichtige Gesetzesänderung" ein

Das von der Regierung eingerichtete "Dialogforum Sterbehilfe" berät kommende Woche, wie man mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) umgeht, wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord unzulässig ist. Der Innsbrucker Diözesanbischof Hermann Glettler mahnte im Vorfeld im APA-Gespräch eine "höchst sensible und vorsichtige Gesetzesänderung" ein. Zudem forderte er eine "wesentlich bessere Aufklärung der Bevölkerung und eine sensible Kommunikation".

Weder der Gesetzgeber noch die Gesellschaft insgesamt sollten sich bei der zukünftigen gesetzlichen Regelung zur Festlegung drängen lassen, "wann ein menschliches Leben noch lebenswert sei, und wann nicht", betonte Glettler. Die Gesetzesänderung müsse vielmehr dem Auftrag des VfGH zur Vorbeugung von Missbrauch nachkommen.

Dass eine wesentlich bessere Aufklärung dringend notwendig, sah der Diözesanbischof unter anderem darin begründet, dass sich laut der neuen Studie des Ludwig Boltzmann Instituts in Zusammenarbeit mit dem "Institut für Ethik und Recht in der Medizin" nur 27 Prozent der in Österreich lebenden Menschen ausreichend zum Thema informiert fühlen. Er sehe sich damit in seiner scharfen Kritik an der Mitte März von der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) in Auftrag gegebene Umfrage bestätigt, so der für Lebensfragen in der Bischofskonferenz zuständige Bischof.

Die beiden Umfragen würden "nicht zufällig zu signifikant abweichenden Ergebnissen" kommen: Statt 80 Prozent würden bei der Boltzmann Studie die Entscheidung des VfGH nur 61 Prozent gut finden, verwies Glettler. Das decke sich auch mit seinen Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen: "Je mehr sich die Menschen mit aktiver Sterbehilfe und ihren Konsequenzen auseinandersetzen, desto weniger können sie ihr zustimmen".

"Jeder Suizid ist eine Tragödie, nicht Ausdruck von Freiheit", befand der Seelsorger, der auch um die Not der zurückgebliebenen Angehörigen wisse. Auch in Zukunft müsse Suizidprävention ein vordringliches Staatsziel sein, "jenseits aller religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen". Es kann nicht sein, "dass es einen 'guten', gesellschaftlich anerkannten Suizid, und einen 'schlechten' gibt". Einzelpersonen und Organisationen müssten durch die neue gesetzliche Regelung auch davor geschützt werden, "Assistenz zur Selbsttötung leisten zu müssen" bzw. verpflichtet zu sein, sie in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung anzubieten. 

Hinter der Sterbehilfe-Debatte sah Glettler generell die gefährliche Tendenz einer "rein ökonomischen Betrachtung des Lebens", die den Wert des Lebens fast ausschließlich nach Leistung und Ertrag für die Gesellschaft bemesse. Es ist traurig, dass "ein Pflegefall zu sein, zunehmend als die allergrößte Katastrophe eingestuft wird". Nicht nur ältere Personen, auch physisch und psychisch beeinträchtigte Personen würden jetzt schon unter diesem Gefühl leiden, "für andere lästig und nur mehr eine Last, ja ein Kostenfaktor zu sein." Aber auch pflegende Angehörige müssten geschützt werden, um nicht in einen Rechtfertigungsdruck zu geraten.