Für die gute Entwicklung der Pfarrgemeinden ist es von großer Bedeutung, dass die Anliegen von jungen Familien mit Kindern gesehen werden. Daher wird ihnen bei der Wahl ein besonderes Gewicht verliehen.

Wer kann daran teilnehmen?
Für einen Haushalt, in dem Kinder leben, die bis zum 1. Jänner 2022 noch nicht 16 Jahre alt sind, wird einer/einem erziehungsberechtigten und wahlberechtigten Person das Recht eingeräumt, eine zusätzliche Familienstimme abzugeben. Das Recht kann pro Haushalt ausschließlich von einer/einem Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden.

Wie kann ich daran teilnehmen?
Am Wahltag, 20. März 2022, teile ich im Wahllokal mit, dass ich die Familienstimme in Anspruch nehmen möchte.
Die Familienstimme kann auch im Rahmen der Briefwahl angefordert werden. Nehmen Sie mit Ihrem Pfarrsekretariat Kontakt auf.

Was muß der Wahlvorstand vorbereiten?
Mit Hilfe des Pfarrverwaltungsprogramms wird ein Wählerverzeichnis für Katholik/inn/en angelegt, die bis zum 1. Jänner 2022 noch nicht 16 Jahre alt und somit noch nicht wahlberechtigt sind (WO 1. 4, PGRO, S. 12) - siehe Wahlordnung 1. 4.

Die Anzahl der insgesamt abgegebenen Familienstimmen wird bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses gesondert ausgewiesen.