Eine der letzten schriftlichen Amtshandlungen Carl Lamperts als Provikar dürfte jenes Schreiben mit der Nr. 1693/2 1020 sein, indem er 2 Tage vor seiner Verhaftung nachstehende Weisung an die Pfarr- und Seelsorgeämter der apostolischen Administratur Innsbruck- Feldkirch erteilt. Dieses Schreiben zeigt deutlich, inwieweit Carl Lampert nicht geneigt war, nationalsozialistische Gesetzgebungen, die in Konflikt mit dem Kirchengesetz stehen, hinzunehmen. Lampert informierte neben anderem über das deutsche Vereinsgesetz, welches religiöse Vereinigungen umgewandelt haben wollte: „Woferne es sich um rein kirchliche, religiös-aszetische Vereinigungen handelt, können diese nach dem Kirchenrecht ohne Verlust ihres kirchlichen Charakters nicht umgeändert werden. Es wäre daher Folgendes mitzuteilen: ‚Als derzeitiger Leiter des ... muss ich bekanntgeben, dass es sich hier um eine rein kirchliche Vereinigung handelt, für die ich nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen (Can. 689 C.i.c.) weder das Recht noch die Möglichkeit habe, irgendwelche Umänderung vorzunehmen. Ich bitte deshalb, sich in dieser Angelegenheit an meine vorgesetzte kirchliche Behörde zu wenden.‘“ Man erkennt deutlich, dass Carl Lampert die Pfarr- und Seelsorgeämter nicht alleine ließ, sondern Verantwortung übernehmen wollte.

(aus dem KirchenBlatt Nr. 28 vom 15. Juli 2021)