"Die an die Caritas Vorarlberg für die Flüchtlingshilfe gespendeten Beiträge werden im Sinne der Spender und Spenderinnen direkt für wichtige zusätzliche Integrationsmaßnahmen eingesetzt“, erklärt Caritasdirektor Walter Schmolly, dass die Caritas Vorarlberg vom angekündigten Spendenabzug nicht betroffen ist. Anders sieht es bei zahreichen anderen NGO´s aus, die nun auf die Barrikaden gehen.

Ein Brief des Innenministeriums an zwölf NGOs sorgte diese Woche  für Aufruhr. In dem Schreiben wurden sie aufgefordert, jene Spenden bekanntzugeben, die sie für ihre Arbeit mit Flüchtlingen erhalten haben. Diese Summe will der Bund von den Zahlungen abziehen, die den Organisationen für ihre Hilfsarbeit zustehen. Die Organisationen lehnen sich gegen die Aufforderung auf und kündigen Gegenwehr an.

Caritas Vorarlberg nicht betroffen

Die Caritas Vorarlberg hat mit dem Innenministerium betreffend Versorgung von Transitflüchtlingen keinen Fördervertrag geschlossen, auf den sich die Forderung des Bundes bezieht. Dementsprechend ist die Caritas Vorarlberg von der Absicht des Ministeriums, Spenden für die Flüchtlingsbetreuung bei den Ausgaben gegenzurechnen, nicht betroffen, erklärt Schmolly in einer Aussendung. Die Spenden kommen demnach "zweckgewidmet Flüchtlingen für zusätzliche Hilfs- und Integrationsmaßnahmen" zugute.

NGOs melden sich zu Wort

Anders sieht es bei NGOs wie der Volkshilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Rotes Kreuz oder Caritas Wien aus, die sich bereits zu Wort gemeldet haben. Caritas-Wien-Geschäftsführer Klaus Schwertner forderte, „dass die Bundesregierung hier nicht in die Taschen der Spenderinnen und Spender“ greife. Bundesrettungskommandant Gerry Foitik betonte, dass der „Griff in die Spendenkassa durch den Staat“ von allen Hilfsorganisationen abgelehnt werde.

Warum das Ganze?

Das Innenministerium begründet den Brief mit der im Herbst 2015 zwischen Bund und NGOs vereinbarten Sonderrichtlinie, in der es heißt, dass „grundsätzlich nur jene Kosten förderbar sind, die (...) nicht durch Zuwendung Dritter (insbesondere Spenden) abgedeckt sind“. Wie der NGO-Dachverband Interessenvertretung Gemeinnütziger Institutionen (IGO) am Montag in einer Aussendung ankündigte, wurde der Verfassungsrechtler Heinz Mayer nun allerdings mit einem Gutachten beauftragt, das den „inakzeptablen Angriff auf die Unabhängigkeit“ der NGOS auf „sein Rechtskonformität hin untersuchen“ solle.

Petition "Spende bleibt Spende"

Als Reaktion auf den Brief des Ministeriums wurde inzwischen eine Onlinepetition gestartet. Unter dem Schlagwort „Spende bleibt Spende“ appellieren die Initiatoren an Mikl-Leitner, der Staat dürfe „sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem er nachträglich unsere Spenden dafür einzieht, wofür er von Anfang an verantwortlich gewesen wäre“.