Die Caritas zeigt sich erleichtert, dass die Regierung auf eine geplante teilweise Verstaatlichung der Rechtsberatung für Asylwerber in Österreich verzichtet. "Nur so kann sichergestellt werden, dass Rechtsberatung für Asylsuchende von unabhängigen Organisationen durchgeführt wird, die im Interesse und zur Wahrung der Rechte der Asylwerber tätig werden", hielt Caritas-Präsident Michael Landau fest.

Zuvor hatte das Innenministerium den Entwurf zur Novellierung des Fremdenrechtsgesetzes in die Begutachtung geschickt. Nach den ursprünglichen Plänen hätte die Novelle auch die Möglichkeit beinhalten sollen, eine vom Innenministerium selbst gegründete Einrichtung mit Rechtsberatung für Asylsuchende zu betrauen. Der Vorschlag ist im nunmehr präsentierten Entwurf nicht enthalten.

Schnelle Verfahren
Hinsichtlich der von der Regierung geplanten beschleunigten Asylverfahren wiederholte Landau seinen Standpunkt, wonach schnelle Verfahren im Sinne der Betroffenen seien, diese aber qualitätsvoll abgewickelt werden müssten. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention seien "auf Punkt und Beistrich einzuhalten", betonte der Caritas-Präsident. "Die Vorgabe einer Beschleunigung darf nicht dazu führen, dass die Verfahren weniger genau geprüft werden", so Landau. "Ich appelliere an das Ministerium, dass Einzelfallprüfungen in jedem Verfahren weiterhin sichergestellt werden."

Die Asyl-Schnellverfahren sind ebenso Thema der in Wien tagenden Landeshauptleutekonferenz , wie die das weitere Vorgehen in der Flüchtlingsunterbringung. Besorgt äußerte sich Caritas-Präsident Landau hierzu insbesondere über die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, für die dringend adäquate Unterbringungen und Betreuung sicherzustellen sei.

Ein Kind bleibt ein Kind
Derzeit seien mehrere hundert Jugendliche in Traiskirchen in nicht jugendgerechter Weise untergebracht. Österreich habe sich mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention zu einem entsprechenden Schutz von Kindern und Jugendlichen, die aus ihrem Heimatland flüchten mussten, verpflichtet, forderte Landau Nachbesserungen in diesem Bereich. "Ein Kind bleibt ein Kind, egal wo seine Wiege stand", gab der Caritas-Chef zu bedenken. "Nicht nachvollziehbar" sei daher auch, dass die staatlichen Tagsätze für die Unterbringung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen weit unter jenen der Kinder- und Jugendhilfe liegen, so Landau.

Atersadäquate Unterbringung
"Es ist unumgänglich, die Tagsätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an jene der Kinder- und Jugendhilfe anzupassen, um eine entsprechende Versorgung und Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen, die von zu Hause flüchten mussten und schlimme Erfahrungen durchgemacht haben, sicherzustellen", unterstrich der Caritas-Präsident. Minderjährige Flüchtlinge müssten in altersadäquaten Kinder- und Jugendeinrichtungen und nicht in Erwachseneneinrichtungen untergebracht werden. (red/kathpress)