Anfragen wegen Annullierung einer Ehe

Eine christliche Ehe gründet auf dem gegenseitigen Versprechen vor Gott und der Gemeinschaft der Kirche „Ich will dich lieben, achten und ehren, bis dass der Tod uns scheidet“. Mitunter stellt sich aber auch heraus, dass Versprechen nicht gehalten werden können, und es kommt auch vor, dass Versprechen unter falschen Voraussetzungen gegeben werden.

Unauflöslichkeit liegt nach biblischer Überlieferung einer sakramentalen Ehe untrennbar inne. Diese theologische Überzeugung ist für die katholische Kirche ein fester Eckstein. Andererseits gilt diese Unauflöslichkeit nur, wenn auch die menschlichen, theologischen und kirchenrechtlichen Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung gegeben sind.

So kann manchmal die Frage aufkommen, ob eine Ehe überhaupt gültig zustande gekommen ist. Gemeinsam mit Papst Franziskus ist es uns ein Anliegen, „dass die Kirche selbst sich als Mutter in die Nähe jener Kinder begibt, die sich als getrennt betrachten“ und diese dabei zu unterstützen, dass sie zügig Klarheit gewinnen.

Gerne ist der Gerichtsvikar, der im Namen des Bischofs das Diözesangericht leitet, behilflich, die Verbindlichkeit des gegebenen Eheversprechens an Hand der zu beachtenden kirchenrechtlichen Regelungen zu überprüfen. Anfragen können an das Bischöfliche Sekretariat oder direkt an den Gerichtsvikar gerichtet werden: