Das Entlehnen von Büchern aus der Diözesanbibliothek

Bestellen und Ausleihen von Büchern

1. Um Bücher zu entlehnen ist eine persönliche Abholung zu den Öffnungszeiten der Bibliothek erforderlich. Bibliothek der Diözese Feldkirch - Eingang
Dabei ist die Benutzungs- und Entlehnordnung der Diözesanbibliothek zu beachten.

2. Nicht entlehnbar sind alte Drucke und wertvolle Bücher sowie Nachschlagewerke, Lexika, Loseblattsammlungen, Rara sowie Archivexemplare. 

3. Die Leihfrist für Bücher und andere Medien beträgt vier Wochen. Wenn keine Vormerkungen vorliegen, können Sie die Leihfrist bis zu einer Gesamtleihdauer von 6 Monaten verlängern.

4. Bei Verlust oder Beschädigung von Büchern ist ein identisches Ersatzexemplar zu beschaffen. Ist das verlorene oder beschädigte Buch vergriffen, so stellen wir Ihnen den Anschaffungsbetrag in Rechnung.

5. Die Rückgabe kann in der Bibliothek, aber auch am Empfang des Diözesanhauses (Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr) erfolgen.

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