Covid-19 Bestimmungen für die Gottesdienste
Quelle https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/lustenau/themen/covid-19-bestimmungen-fuer-die-gottesdienste/covid-19-bestimmungen-fuer-die-gottesdienste
Grundsatzregel: Die Kirchen sind offen zum persönlichen Gebet.
Es gelten folgende Maßnahmen:
- Nach wie vor bitten wir, die Hände beim Betreten der Kirche zu desinfizieren.
- Die FFP2 Maske ist beim Betreten und Verlassen der Kirche zu tragen (Ausnahme: Kinder vom 6. bis zum 14. Lebensjahr, sowie schwangere Frauen - hier genügt der Mund- Nasenschutz). Beim Kommuniongang ist die Maske empfohlen, aber nicht verpflichtend.
- Opferkörbe stehen in der Regel an den Ausgängen. Wir bitten Euch, Euer Opfer beim Verlassen der Kirche hineinzulegen. Danke!
- Wir bitten darum beim Kommuniongang Abstand zu halten. Handkommunion empfohlen!
- Die Mesnerinnen werden Türgriffe usw. regelmäßig desinfizieren.
- Für Totenwachen, Begräbnismessen oder Wort-Gottes-Feiern in der Kirche gelten obige Regeln. Am Friedhof ist das Tragen der Masken freiwillig. In der Aufbahrungshalle ist das Tragen der Maske verpflichtend.
- Für Tauffeiern und Trauungen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Taufspender und/ oder dem Traupriester auf.
Stand der Bestimmungen: 16. April - 8. Juli 2022