Zeit: Freitag, 28.05.2021 von 18:00 bis 22:45
Ort: St. Peter und Paul, Lustenau (auf Karte anzeigen)

Lange Nacht der Kirche

Freitag, 28.05.2021 ab 18 Uhr

Kinderprogramm ab 18 Uhr, Schätze aus unserer Kirche, unsere Pflüger Orgel und ein Nächtliches Stundengebet erwartet Sie bei der Langen Nacht der Kirche in der Pfarrkirche St. Peter und Paul.

Unter der Überschrift des Programmhefts "Hoffungsvoll und mit Vorsicht" kommt Vorfreude auf.
Die Kirchen Vorarlbergs wollen ein kräfiges Lebenszeichen setzen und Sie einladen wieder mal bewusst Kirche zu ERLEBEN.
Mit allen gegebenen Vorsichtsmaßnahmen laden wir Sie ein, die Lange Nacht der Kirchen mit uns zu begehen. Bitte kommen Sie, wie es auch bei kulturellen Veranstaltungen üblich ist, mit Maske* und getestet** (oder mit Bestätigung einer genesenen Coronaerkrankung oder Impfung).

In unserer Kirche gibt es ein abwechslungsreiches Programm für Klein und Groß.

Ablauf:

18 - 19.30 Uhr Kinder und Kirche
Ein buntes Kinderprogramm in der Kirche und rundherum eröffnet die Lange Nacht der Kirchen.

20 Uhr Alte Sachen in unserer Kirche
Ungeahnte, selten oder kaum gesehene und nur aus großer Entfernung bekannte, wahre Schätze aus unserer Kirche zeigen neue Einblicke in Alt-Lustenau und das kirchliche Leben.
Ausstellung im Altarraum der Pfarrkirche.

21 - 22 Uhr Unsere Orgel
Ein Blick hinter den Orgelprospekt in die Eingeweide der Königin der Instrumente soll mit einem kleinen Konzert abgerundet werden.

22.15 Uhr Nächtliches Stundengebet - Abendlob
Mit einem gemeinsamen Gebet, mitgestaltet von der Schola, beenden wir die Lange Nacht der Kirchen.

 

*Die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske entfällt bei Personen mit ärztlicher Bestätigung, sowie Schwangeren. Ebenso sind Kinder unter 6 Jahren befreit. Bei Kindern zwischen dem 6. und vollendeten 14. Lebensjahr muss es nicht zwingend eine FFP2 Maske bzw. Maske mit äquivalentem Standard sein.

**Für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, sowie Erwachsene, gilt es einen Testnachweis zu erbringen. Für jüngere Kinder ist kein Test oder Nachweis erforderlich.