Infos für Lehrpersonen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Orientierungstag (OT).
Hier einige Informationen zur Organisation eines OTs:

Grundsätzliches:
_Orientierungstage sind für Schulklassen ab der 8. Schulstufe (Kennenlernen und Klassengemeinschaft bereits ab der 5. Schulstufe)
_Der eintägige OT beginnt üblicherweise um 9 Uhr und endet um 16 Uhr. (Bei 1 ½ oder 2-tägigen OTs je nach Vereinbarung.)
_Bei einer Klassengröße ab 20 SchülerInnen sind zwei ReferentInnen vorgesehen.

Organisatorische Schritte:
-  Entscheidung über Teilnahme und Thema mit den SchülerInnen
-  Termin und Ort bzw. Seminarraum fixieren. Wir empfehlen das Jugend- und Bildungshaus St. Arbogast. Bitte achten Sie bei der Wahl des Veranstaltungsortes darauf, dass der Raum geeignet und groß genug für die Klasse ist (auch für Spiele, Gruppenarbeiten, etc.)
-  Anfrage zur Vermittlung von OT-LeiterInnen mind. 6 Wochen vor dem geplanten Termin. Folgende Infos werden benötigt: gewünschtes Thema des Orientierungstages, geplanter Termin und Veranstaltungsort, Schule, Klasse, Anzahl und Alter der SchülerInnen, Name und email-Adresse, sowie Telefonnummer der Lehrperson.
- Kontaktaufnahme mit den ReferentInnen vor der Veranstaltung

Kosten für die Schulklasse:
Die Kosten bestehen aus den jeweiligen Aufenthaltskosten (Raummiete, Verpflegung, ggf. Übernachtung - Abrechnung direkt mit dem Bildungshaus) und dem Honorarbeitrag für die Referent/innen (Abrechnung über die Junge Kirche). Der Honorarbeitrag ist bereits subventioniert.
150,- € pro Tag bei einem Referenten bzw. einer Referentin (bis zu 20 SchülerInnen)
200,- € pro Tag bei zwei ReferentInnen (ab 20 SchülerInnen)
Halbtag / Abendeinheit aliquot

Leistungen der Jungen Kirche / Kath. Jugend und Jungschar: 
- Vermittlung der ReferentInnen
- Finanzielle Unterstützung bei den Honorar- und Fahrtkosten der ReferentInnen
- Mittagessen der ReferentInnen (nur in St. Arbogast)
- Materialkosten

Leitung und Verantwortung:
Der OT wird von qualifizierten ReferentInnen begleitet. Sie sind für die inhaltliche Gestaltung verantwortlich. Orientierungstage sind Schulveranstaltungen gemäß SchUG §13 oder schulbezogene Veranstaltungen gemäß SchUG §13a bzw. religiöse Übungen. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Lehrperson (auch in der Nacht bei 2-tägigen OTs).