Seit 1. Juli gelten nochmals lockerere Regelungen in vielen Bereichen. Das bringt für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit und Sommerlager weitere Lockerungen mit sich. Die angeführten Bestimmungen gelten für Veranstaltungen mit Erwachsenen sowie Aktionen und Sommerlager für und mit Kindern und Jugendlichen.

Gültige Regelungen:

  • bis 100 Teilnehmer*innen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene):
    • sowohl in- als auch outdoor erlaubt
    • kein 3G-Nachweis erforderlich, jedoch empfehlenswert
    • der Abstand kann entfallen
    • es muss keine Maske getragen werden
    • kein Präventionskonzept notwendig
    • Betreuer*innen sind nicht in die Höchstzahl von 100 Personen mit einzuberechnen
    • keine Registrierungspflicht
  • Es können bei räumlicher, zeitlicher oder baulicher Trennung, die eine Durchmischung der Teilnehmer*innen verhindert, auch mehrere Veranstaltungen mit Kleingruppen parallel stattfinden, sofern die genannten Höchstzahlen pro Kleingruppe nicht überschritten werden.
  • Auch Veranstaltungen und Angebote mit mehr als 100 Teilnehmer*innen sind möglich und unter strengeren Maßnahmen erlaubt (3G, Anzeigepflicht eine Woche vorher, etc.). Wenn ihr dies geplant habt, meldet euch gerne bei uns, damit wir euch die dafür geltenden Maßnahmen senden können. 

 

Empfehlung

Wir empfehlen euch, für mehrtägige Sommerlager, Veranstaltungen mit Übernachtungen als auch bei mehrtägigen Tagesveranstaltungen zu Beginn von allen einen 3G-Nachweis einzufordern. Dies bringt einerseits für euch als Leiter*innen Sicherheit, als auch für die Teilnehmer*innen und die Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen. Denn möglicherweise steht nach eurer Veranstaltung ein Urlaub, ein anderes Lager oder einfach das Genießen der Sommerferien im Vordergrund.

Es ist empfehlenswert, gewisse Hygiene- und organisatorische Maßnahmen beizubehalten und auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Teilnehmer*innen zu achten.

Eine Anwesenheitsliste mit allen Kontaktdaten (Name, Mail oder Telefon) der Kinder und Jugendlichen sowie der Betreuungspersonen zu erheben, ist ebenfalls sehr empfehlenswert. So kann im Anlassfall verlässlich Auskunft über die betroffenen Personen gegeben werden. Die Daten dürfen ausschließlich für den Zweck der Nachverfolgung bei einer SARS-CoV-2-Infektion verwendet werden.

 

Weitere Informationen

Die geltenden Maßnahmen, eine Vorlage für die Information von Teilnehmenden von Kinder- und Jugendangeboten findet ihr auf der Seite des Landes Vorarlberg.

Den Leitfaden des Bundeskanzleramts für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit und Sommerlager gibt es hier.

Ideen für den Wiedereinstieg findet ihr hier.

Ihr habt Fragen? Meldet euch gerne bei Andrea Gollob.