Die Polizei, unser Freund und Helfer in aussichtslosen Situationen. Sie greift ein, wenn es zu gewalttätigen Übergriffen kommt. Wie das genau ausschauen kann, lest ihr hier:

Was macht die Polizei im Bereich „Gewaltschutz“?

Wie im realen Leben tritt auch in der Polizeiarbeit „Gewalt“ mannigfaltig auf. Sie macht weder vor Geschlecht oder Glaubensrichtung – noch vor Alter, Religion oder Hautfarbe – noch vor der analogen oder digitalen Welt Halt. Im Jahre 2021 trat vor allem der Bereich „Gewalt in der Privatsphäre“ in den (politischen) Mittelpunkt. Auf Grund wiederkehrender Frauenmorde (Ende 2021 waren es leider 31) sah sich der Gesetzgeber gefordert und ergriff Sofortmaßnahmen und schärfte auch das Jahr erst im Jahr 2019 novellierte Gewaltschutzgesetz nach.

Die Polizei bemüht sich dabei nicht nur in den Bereichen „Einschreiten“ und „Sanktionierung“, sondern auch bei der „Vorbeugung“ aktiv zu werden. Seit einigen Jahren verlagert sich auch immer mehr Kriminalität ins Internet, was auch bedeutet, auf dieser Ebene des Cybercrime ständig aktiv zu sein.

Was gibt es für Angebote auf dem Sektor der Prävention?

Die Angebote der Landespolizeidirektion Vorarlberg werden in der Regel zentral vom Bundesministerium für Inneres bzw. dem Bundeskriminalamt vorgegeben – mitunter jedoch regional modifiziert. Dazu zählen die Projekte:

„Sicherheit für Kinder“ umfasst u.a. das Ansprechen durch fremde Personen, körperliche Misshandlung und sexueller Missbrauch. Über Projekte wie die „Kinderpolizei“ oder auch „Cyberkids“ informieren speziell ausgebildete Beamt*innen in Volksschulen. Dabei werden nicht nur die Kinder sensibilisiert, sondern im Sinne des Mehrebenenansatzes auch Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte.

„Gewalt in der Privatsphäre“ („GiP“) /
„Stalking“: Im Rahmen von Einzelberatungen werden zumeist weiblichen Opfern Hilfsangebote für sich und etwaig gefährdete Kinder dargelegt – es erfolgt die Durchführung eines Opferkontaktgesprächs und einer präventiven Rechtsaufklärung mit den Gefährder*innen. Den Opfern sollen durch speziell ausgebildete Beamt*innen Handlungsanleitungen und rechtliche Möglichkeiten wie psychosoziale oder juristische Prozessbegleitung dargelegt werden, den Gefährder*innen soll ihr widerrechtliches Handeln aufgezeigt werden. Bei Fällen unmittelbarer häuslicher Gewalt kann die Polizei zunächst ein Betretungs- und Annäherungsverbot für 14 Tage verhängen, das je nach Anlassfall auch verlängert werden kann. Das novellierte Gewaltschutzgesetz trat mit 2020 in Kraft. Seit dem September 2021 müssen Gefährder*innen verpflichtend eine Gewaltberatung besuchen – mit 2022 kam das obligatorische Waffenverbot für Gewalttäter*innen hinzu.

„Sicherheit im öffentlichen Raum“: Im Rahmen eines Vortrages erfahren interessierte Frauen und Mädchen ab 16 Jahren, welche Gefahrenquellen im öffentlichen Raum existieren (u.a. Unsicherheitsräume, K.O.-Tropfen) und wie man sich effektiv davor schützen kann. Der Umgang mit Handalarmgeräten und Pfefferspray wird erklärt und welche Vor- und Nachteile diese Geräte mit sich bringen. Auch Selbstbehauptung und Selbstschutz sind Themen.

„Sicherheit in öffentlichen Gebäuden“ („Sicherheit am Arbeitsplatz“): Bereits vor dem tragischen Mord in der BH Dornbirn im Februar 2019 rückte der Sicherheitsgedanke bei immer mehr Behörden und Dienstleistungsunternehmen in den Fokus. Zuletzt kam es auf Grund der Coronapandemie zu einer aufgeheizten und teils aggressiven Stimmung innerhalb der Bevölkerung, weshalb sich auch die Ärzteschaft und der Einzelhandel vermehrt an die Polizei wandten, um sich Tipps im Rahmen von Sicherheitsschulungen einzuholen. Die Exekutive steht dabei mit Rat und Tat zur Seite.

„Hilfe für ältere Menschen“ („Sicher in den besten Jahren“): Ältere Menschen sind sowohl Gewalt, aber auch anderen kriminellen Machenschaften besonders ausgesetzt. Das liegt u.a. am demographischen Wandel, der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Unkenntnis über kriminelle Methoden und Gutherzigkeit. Der Polizei obliegt es, Senior*innen dahingehend zu informieren und aufzuklären.

„Überfallsschulungen“: Vulnerable Berufssparten wie Banken, Taxiunternehmen und auch der Einzelhandel werden durch die Polizei darüber informiert, wie man sich vor, während und nach einer Raub-Tat richtig verhält. Bei einer praktischen Überfallsübung können die Schulungsteilnehmer*innen ihr neuerlerntes Wissen auch gleich unter Beweis stellen.

Jugendgewaltprävention „Under 18“:
Ein wichtiger Teilbereich der polizeilichen Präventionsarbeit ist die Kriminalprävention mit Zielgruppe Jugendliche. Mit den Projekten „All Right“, „Click&Check“ sowie Look@your.Life werden die Themenfelder Recht/Gewalt/Zivilcourage bzw. digitale Medien und Internet bzw. Sucht aus dem Blickwinkel der Polizeiarbeit beleuchtet und über Gefahren und Möglichkeiten aufgeklärt. Auch Radikalisierung wird immer mehr zum Thema. Diese Projekte stehen für die Zielgruppe 13 bis 17 Jahre zur Verfügung. „Click&Check“ sogar schon ab zehn Jahren.

Wann kann die Polizei verständigt werden?

Die Polizei kann nicht nur bei „Gefahr in Verzug“ unter der Notrufnummer 133 (Euronotruf 112) verständigt werden, sondern auch bei unklaren Situationen („…mein Bauchgefühl sagt, da stimmt was nicht…“). Die Polizei ist gesetzlich zu einer Gefahrenerforschung angehalten. Situationen werden ab- und aufgeklärt und etwaige Folgemaßnahmen getroffen. Dafür fallen für den Anzeiger*in auch keine Kosten an!

Wer sind meine Ansprechpartner?

Die Polizei ist in Vorarlberg Bestandteil eines großen Netzwerks und steht anderen Institutionen und Einrichtungen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Umgekehrt greift auch die Polizei sehr gerne auf Expertisen und Meinungen dieser Netzwerkpartner zurück.

Frank Jentsch, Polizei Vorarlberg

Dieser Artikel erschien im anstösse. Die komplette Ausgabe findest du hier.