Quelle https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/jugend/organisation/katholische-jugend-und-jungschar/artikel/aktuelle-corona-richtlinien-stand-12-12.2021
Im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit gibt es seit 5. März keine Einschränkungen mehr.
Bei mehr als 50 Personen ist ein Präventionskonzept und ein*e Covid-19-Beauftragte*r vorgesehen.
Das Bundeskanzleramt empfiehlt auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis einzugehen und
− bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen sowie
− die freiwillige, datenschutzkonforme Erhebung von Kontaktdaten der
Teilnehmenden sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Zusammenkunft
(Aufbewahrungsfrist: 28 Tage nach Ende der Zusammenkunft) zu ermöglichen
Den Leitfaden mit weiteren Informationen, Empfehlungen und Muster für Präventionskonzept für die außerschulische Jugendarbeit findet ihr hier.
Strengere Maßnahmen sind immer erlaubt.