Viele von euch haben sicherlich mitbekommen, dass sowohl auf Bundesebene als auch für die Testregion Vorarlberg Lockerungen für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit seit 15. März gültig sind.

Die 4. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung regelt die Lockerungen in ganz Österreich und im Speziellen in §24 die "Sonderbestimmungen für das Land Vorarlberg". Die angeführten Bestimmungen gelten bereits für Vorarlberg. Sie gelten nur für Aktionen MIT Kindern und Jugendlichen. Darunter fallen Kleingruppen, wie z.B. Ministranten/innen-Gruppen, Jungschar- und KJ-Gruppen, Firmgruppen, Tischrunden innerhalb der Erstkommunionsvorbereitung etc.

Gültige Regelungen:

  • Im Freiluftbereich: max. 20 Personen unter 18 Jahren und drei Betreuungspersonen
  • In geschlossenen Räumen: max. 10 Personen unter 18 Jahren und zwei Betreuungspersonen
  • Es können bei räumlicher, zeitlicher oder baulicher Trennung, die eine Durchmischung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen verhindert, auch mehrere Veranstaltungen mit Kleingruppen parallel stattfinden, sofern die genannten Zahlen für in- und outdoor nicht überschritten werden.
  • Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr müssen beachtet werden – jede/r muss um 20:00 Uhr zu Hause sein.
  • Durch ein ausgearbeitetes COVID-19-Präventionskonzept und wenn es darin vorgesehen wird, kann
    der Mindestabstand von zwei Metern gegenüber Personen ODER
    das Tragen einer FFP2-Maske  entfallen.
  • Negatives Testergebnis muss für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen vorgewiesen und dokumentiert werden
    • Kinder bis 10 Jahre müssen nicht getestet werden
    • Eigenanwendung mit behördl. Datenverarbeitung = 24 h gültig
    • Antigentest Teststraße, Arzt, Apotheke = 48 h gültig
    • PCR-Test (molekularbiologischer Test) = 72 h gültig
    • Die standardmäßig durchgeführten Schultests bei Kindern und Jugendlichen sowie Wohnzimmertests ohne Online-Registrierung gelten NICHT!
  • Betreuungspersonen müssen sich wöchentlich testen lassen (PCR-Test oder Antigentest aus einer offiziellen Teststation), ansonsten muss verpflichtend immer eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Registrierungspflicht: Es ist notwendig, die Kontaktdaten (Name, Mail oder Telefon) der Kinder und Jugendlichen sowie den Betreuungspersonen zu erheben und eine Anwesenheitsliste zu führen. So kann im Anlassfall verlässlich Auskunft über die betroffenen Personen gegeben werden. Die Daten müssen nach 28 Tage vernichtet werden und dürfen ausschließlich für den Zweck der Nachverfolgung bei einer SARS-CoV-2-Infektion verwendet werden.

 

Präventionskonzepte

Dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept muss erstellt und umgesetzt werden. Bestehende Präventionskonzepte vom Herbst 2020 müssen auf jeden Fall überarbeitet werden. Es gelten strengere Maßnahmen in Hinsicht auf Abstand und Maskenpflicht als im letzten Jahr. Im Präventionskonzept müssen folgende Punkte abgehandelt werden:

  1. Schulung der Betreuungspersonen,
  2. spezifische Hygienemaßnahmen,
  3. organisatorische Maßnahmen (Maske tragen, Mindestabstand, Registrierung…)
  4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

 

Weitere Informationen

Die geltenden Maßnahmen, eine Vorlage für ein Präventionskonzept,  eine Vorlage für Information von Teilnehmenden von Kinder- und Jugendangeboten findet ihr auf der Seite des Land Vorarlberg.

Hier gibt es eine Vorlage für ein Präventionskonzept.

Ideen für den Wiedereinstieg findet ihr hier.

 

Bei Fragen könnt ihr euch bei melden.