Zurück zu Gotta / Götte wanted
Wer Firmpate oder Firmpatin sein will, muss
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- katholisch sein
- das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben
- das Sakrament der Firmung empfangen haben
- ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht
Wer Firmpate oder Firmpatin sein will, darf
- mit keiner Kirchenstrafe behaftet sein
- nicht Mutter oder Vater des Firmlings sein
Die Eltern sind vom Pat/innenamt ausgenommen, können aber ihr Kind zur Firmung nach vorne begleiten. Taufpat/innen können auch Firmpat/innen sein. Es wird empfohlen, dass Pat/innen mind. 2 Jahre älter sind als der Firmling.
Eine Person, die aus der Kirche ausgetreten ist, ist nicht zum Pat/innenamt zugelassen (vgl. CIC c. 874).
Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, suchen Sie das Gespräch mit dem Pfarrer.
Sie sind als Götte/Gotta gefragt, aber noch nicht gefirmt? Hier finden Sie weitere Informationen zur Firmung für Erwachsene.
Nach der Vorbereitung zur Firmung ist es auch möglich, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Patenkind das Sakrament der Firmung empfangen.