Taufpate/in sein

Gratulation, Sie wurden gefragt, ob Sie haben die Aufgabe der Patin bzw. Paten für ein Kind übernehmen möchten. Das ist eine große Auszeichnung. Eltern bitten nur Menschen darum, das Patenamt für ihr Kind zu übernehmen, denen sie absolut vertrauen.
Entstanden ist das Amt der Taufpaten übrigens in der Urkirche, als der Pate Bürge für den erwachsenen Täufling war und ihn in die Gemeinde einführte. 

An der Seite des Kindes

Als Patin/Pate übernehmen Sie, gemeinsam mit den Eltern die Aufgabe, ihr Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten. Sie stehen an der Seite der Eltern und an der Seite ihres Patenkindes. Bei der Feier der Taufe stehen Sie aber auch stellvertretend für die Gemeinschaft, in die das Kind "hineingetauft" wird.

Gemeinsam suchen und fragen

Wenn Ihr Patenkind dann einmal älter sein wird, wird es ihm gut tun, wenn es in seinem Paten, seiner Patin einen Menschen hat, an dem es sich orientieren kann. Der mit ihm Fragen stellt, nach Antworten sucht und ihn auf den Wegen durchs Leben begleitet.

Patin/Pate zu sein, ist eine schöne Aufgabe!

Voraussetzungen für das kirchliche Patenamt

  • Vollendung des 16. Lebensjahr
  • der katholischen Kirche angehören
  • selber getauft und gefirmt sein
  • Eltern können das Taufpatenamt nicht übernehmen
  • Angehörige einer nichtkatholischen Glaubensgemeinschaft können als Taufzeuge mit einem Taufpaten bezeugen, dass das  Sakrament gespendet wurde. 

Das Tauf- und Firmpatenamt
(Verlautbarung im Feldkircher Diözesanblatt Mai/Juni 2014)


Bei Unsicherheit und Fragen wenden Sie sich an den Pfarrer, dem die Zulassung zum Patenamt obliegt.

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