Unser Umgang mit Gewalt

Alle Mitarbeiter:innen vom EFZ sind mit den Gefahren der Grenzüberschreitungen in den unterschiedlichen  Kontexten und Angeboten des EFZs vertraut.

Die Voraussetzung für einen Auftrag im Namen des EFZs ist ein einwandfreier Strafregisterauszug. Von unseren Mitarbeiter:innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verlangen wir zusätzlich eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“.  Darüber hinaus bekommen unsere Mitarbeiter:innen eine Einführung in die Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Gewalt und Missbrauch der österreichischen Bischofskonferenz), die als Grundlage für unser Gewaltschutzkonzept dient.

In der Arbeit mit allen Klient:innen und Gruppen orientieren wir uns an dem Konzept „Voice – Choice – Exit“: 

1. Voice:  Wir gewährleisten einen Rahmen, der allen Teilnehmenden Partizipation ermöglicht und es zulässt, dass sie ihre Stimme erheben.

2. Choice: Wir schaffen einen Rahmen, der allen Teilnehmenden die Möglichkeit gibt, zu wählen bzw. JA oder NEIN zu sagen.

3. Exit: Wir schaffen einen Rahmen, der allen Teilnehmenden ermöglicht, STOPP oder NEIN zu sagen, bzw. auszusteigen.

Unsere Mitarbeiter:innen sind in Bezug auf die Formen der Gewalt (physische, psychische, strukturelle, sexualisierte, häusliche, ökonomische usw.) sensibilisiert und helfen gerne mit Informationen und bei gewünschter Vernetzung zu den entsprechenden Fachstellen. In Absprache mit den Betroffenen und nach deren Einwilligung verständigen wir bei erhärteten Verdachtsfällen auch das Familienkrisendienst des Landes Vorarlberg bzw. die Gewaltschutz-Ombudstelle.

Eine erfolgreiche sozial-psychologische Betreuung lebt von einer guten, oftmals auch zeitlich intensiven Beziehung zwischen Berater:innen und Klient:innen. Umso wichtiger ist es, diese professionelle Beziehung klar von einer privaten oder freundschaftlichen zu unterscheiden. Die Wahrung einer professionellen Distanz bei aller Wertschätzung und menschlichen Nähe dient dem Schutz der Klient:innen vor einer möglichen (u. U. auch unbeabsichtigten) Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses und sichert die notwendige Objektivität und Gleichbehandlung aller Klienten im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses. Sowohl im Bildungs- als auch im Beratungskontext üben unsere Mitarbeiter:innen diese professionelle Haltung der Nähe & Distanz aus.

Den Schicksalen, Herausforderungen und Situationen unserer Klient:innen begegnen wir mit einem einfühlsamen, aktiven Zuhören und versuchen bei der gemeinsamen Erarbeitung der Lösungsansätze durch eine aufmerksame Präsenz einen Raum des Vertrauens zu schaffen. Unsere Mitarbeiter:innen sind durch ihre erworbene Fachkompetenz darin geschult, nach dem jeweiligen Bildungs-, Begleitungs- oder Beratungssetting eine klare Haltung der Distanz zu den Klient:innen und deren Situationen einzunehmen. Die regelmäßigen Supervisionen unserer Mitarbeiter:innen sind dabei eine wichtige begleitende Maßnahme für diese professionelle Haltung.