Diskretion & Datenschutz

Alle Veranstaltungen und Beratungssetting vom EFZ unterliegen in mehrfacher Hinsicht strengen datenschutzkonformen Richtlinien. Wir sehen uns nicht nur den Auftraggeber:innen und deren Qualitätsvorgaben gegenüber in Pflicht, den Datenschutz und die Vertraulichkeit einzuhalten (Bundeskanzleramt, Vorarlberger Landesregierung, Katholische Kirche Vorarlberg), sondern wir garantieren vor allem unseren Klient:innen absolute Diskretion bzgl. aller personenbezogenen Daten und anvertrauten Lebenssituationen. Diese Selbstverpflichtung bildet einen wesentlichen Teil unserer Qualitätsmanagement-Testierung durch LQW.

Alle Mitarbeiter:innen vom EFZ verpflichten sich das Datengeheimnis nach DGSVO 2018 zu wahren und Niemandem über personenbezogene Daten, Informationen und Unterlagen Auskunft zu erteilen, diese Daten zu übermitteln, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht unabhängig von der Art des Dienstverhältnisses oder Vertrags und endet auch nicht mit dem Ausscheiden, bzw. Beendigung der Arbeit im Auftrag von EFZ Feldkirch. Im Rahmen der Lebens- und Sozialberatung erfordert jegliche Vernetzung mit anderen Anbieter:innen innerhalb des Hilfsnetzwerkes ein ausdrückliches Einverständnis der Klient:innen. Sollte im Rahmen der Verrechnung unserer Unterstützungsleistungen eine Berichterstattung, ggf. eine Übermittlung von notwendigen Dokumenten an die Fördergeber:innen, bzw. an die bearbeitende Behörde notwendig sein, erfordert dies ebenfalls das Einverständnis der Klient:innen.