Die Bischofskonferenz hat die vorübergehende Aussetzung der seit 16. April 2022 geltenden „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste“ beschlossen.
Damit ist die FFP2- Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Kirchen bis auf weiteres ausgesetzt.
Allerdings bleibt die Empfehlung aufrecht, weiterhin geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere
- Desinfektion der Hände bei liturgischen Diensten
- kein Friedensgruß zu haushaltsfremden Personen
- keine allgemeine Kelchkommunion
- Präventionskonzept ab 500 Besucher
Das Präventionskonzept für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligen Anlass wurde geringfügig angepasst.
Die Erarbeitung eines Präventionskonzept bleibt für Feiern mit über 500 Personen verpflichtend.
Wie gewohnt werden die gültigen Maßnahmen in der Überblicksliste zusammengefasst.
Quelle https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/bludenz/pfarren/buers/artikel/die-neuesten-corona-verordnungen-in-der-pfarre