Schritte zum Wiedereintritt

Was müssen Sie tun, wenn Sie aus der Katholischen Kirche ausgetreten sind und wieder in die Katholische Kirche aufgenommen werden möchten?

  • Sprechen Sie über Ihren Wunsch zur Reversion (Wiederaufnahme) mit dem Pfarrer Ihres Wohnortes oder mit einem anderen Priester Ihres Vertrauens.
  • In der Vorbereitungszeit trägt dieser Priester besondere Verantwortung für Ihren Wunsch zur Reversion. Für die Wiederaufnahme ist die bewusste Auseinandersetzung mit den Motiven für den Wiedereintritt sowie mit den grundlegenden Glaubensinhalten wichtig. Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern um ein ehrliches Gespräch über den Glauben. Niemand soll zum Eintritt überredet werden.
  • Gemeinsam mit Ihnen füllt der Priester das „Protokoll über die Wiederaufnahme in die Katholische Kirche (Reversion)“ aus.
  • Die Feier der Wiederaufnahme in die volle Gemeinschaft der Kirche erfolgt vor mindestens zwei Zeugen in einer liturgischen Form. Die Gestaltung der liturgischen Feier soll Ihrer persönlichen Situation angemessen sein.
  • Die Wiederaufnahme kann auch in einer feierlichen Form, z.B. bei einer Eucharistiefeier oder im Kontext einer Sakramentenspendung erfolgen.
  • Der Aufgenommene hat nun wieder alle Rechte und Pflichten, die einer Person in der katholischen Kirche zukommen. Der Wiedereintritt wird dann von der Kirche im Taufbuch eingetragen und der Kirchenbeitragsstelle mitgeteilt.

 
Kirchenbeitrag nachzahlen?

Beim Wiedereintritt müssen Sie den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt übrigens nicht nachzahlen. Die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst im Kalenderjahr nach dem Wiedereintritt.

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