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Folgen des Austritts
Folgen für das Leben als Gläubiger
Wie geht die Pfarrgemeinde mit einem Kirchenaustritt um?
Unabhängig vom Grund oder Anlass des Kirchenaustritts kann die Kirche diesen schwerwiegenden Schritt nicht ignorieren. Der Austritt führt dazu, dass der Kirchenaustrittserklärende erst wieder am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen kann, wenn seine Austrittserklärung rückgängig macht und z.B. auch bereit ist, seiner Kirchenbeitrags-Pflichten wieder nachzukommen.
Folgen für das Leben als Gläubiger
Vor dem Hintergrund des kirchlichen Verständnisses von der Zugehörigkeit eines getauften Christen zur Gemeinschaft der Glaubenden ist es daher für einen ausgetretenen Katholiken nicht mehr möglich,
- am Empfang der Sakramente teilzunehmen;
- kirchliche Ämter zu bekleiden (auch nicht das Amt des Tauf- oder Firmpaten);
- eine Funktion in der Kirche wahrzunehmen, insbesondere nicht die Funktionen in diözesanen oder pfarrlichen Räten (z. B. Pfarrgemeinderat und Pfarrkirchenrat).
- Falls der Betreffende im kirchlichen Dienst steht, muss das Dienstverhältnis beendet werden.
- Falls er aufgrund einer kirchlichen Ermächtigung Dienste ausübt (z. B. Religionslehrer), ist diese zu widerrufen.
- Ein kirchliches Begräbnis mit allen dafür vorgesehen Ritualen ist ohne vorherige Rückkehr zur Kirche oder andere Zeichen der Reue über den Kirchenaustritt nicht möglich.
- Es entsteht ein Trauverbot, das nur durch eine besondere Erlaubnis des Pfarrers oder Bischofs aufgehoben werden kann.
Wie geht die Pfarrgemeinde mit einem Kirchenaustritt um?
Die Mitarbeiter in der Kirche respektieren jede persönliche Entscheidung. Der Kirchenaustritt wirft jedoch auch Fragen auf, zu deren Beantwortung wir die Mithilfe der Austretenden brauchen. Deshalb haben in der Diözese Feldkirch viele Pfarrgemeinden verschiedene seelsorgliche Initiativen begonnen, um mit den Austretenden in Kontakt zu kommen. Dabei wird selbstverständlich auch auf den Wunsch nach der Privatsphäre geachtet und die Ausgetretenen nicht belästigt.
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