Jeder Fall von Missbrauch mache ihn tief betroffen und bestürzt, erklärte Generalvikar Rudolf Bischof und betonte, dass eine rasche Aufklärung im Interesse beider Seiten sei.

"Wir beteiligen uns aktiv an der möglichst raschen Aufklärung der Vorwürfe. Dazu sind wir sowohl dem Betroffenen als auch dem beschuldigten Priester verpflichtet, der bereits vor mehr als 10 Jahren verstorben ist", erklärt Generalvikar Rudolf Bischof in einer Stellungnahme zu Missbrauchsvorwürfen, die sich in den 1970er Jahren ereignet haben sollen. 


Auf Verjährung verzichtet

Als sich das mutmaßliche Opfer im Herbst 2013 über seinen Anwalt bei der Diözese Feldkirch meldete, verzichtete die Diözese ihrerseits umgehend auf die absolute Verjährung, die mit November 2013, nach 40 Jahren, eingetreten wäre. 

Dies geschah, um den Betroffenen vom zeitlichen Druck zu befreien, unter dem er stand und um eine seriöse Aufklärung der Vorwürfe zu ermöglichen. 


Benennung von Sachverständigen

"Wir forschten danach sofort in den Archiven von Innsbruck und Feldkirch nach Hinweisen. Es konnte aber nicht der geringste Hinweis gegen den beschuldigten Priester gefunden werden. Deshalb haben beide Seiten vereinbart, Sachverständige zu benennen, die ein psychiatrisches Gutachten des Betroffenen erstellen sollen, um so Klarheit zu bekommen", fährt Generalvikar Rudolf Bischof fort. "Da uns die juristische Korrespondenz nicht vollständig übermittelt wurde, entstand so auf Seiten des Betroffenen der Eindruck, wir wollten die Benennung der Sachverständigen verzögern. Dem ist nicht so und dafür wollen wir uns entschuldigen."

Derzeit werden die Namen aller genannter Sachverständigen von beiden Seiten geprüft bzw. hat die Diözese vorgeschlagen, den Sachverständigen durch einen unabhängigen Dritten zu bestimmen.