Verlesen von Nuntiaturrat Msgr. Chrisoph Kühn (im Bild)

BENEDIKT, BISCHOF, DIENER DER DIENER GOTTES,

(sendet) dem geliebten Sohn Anselm van der Linde, Mitglied des Zisterzienserordens, bislang Lehrer am Collegium des heiligen Bernhard der Gebietsabtei der seligen Jungfrau Maria von Meeresstern und Sekretär der Zisterzienserkongregation von Mehrerau, (jetzt aber) bestellt zum Abt dieser Gebietsabtei, Gruß und Apostolischen Segen.

Da der hochwürdige Herr Kassian Lauterer nach vierzig an geistlichen Früchten reichen Jahren das Amt der Leitung dieser Gebietsabtei der seligen Jungfrau Maria vom Meeresstern niedergelegt hat, wünschen Wir, dem die Sorge für die gesamte Katholische Kirche obliegt, dieses Amt zu übertragen. Du aber, geliebter Sohn, erscheinst Uns geeignet, dieses Amt zu übernehmen, da Du Dich durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Klugheit und gesunde Lehre auszeichnest. Nachdem Wir also die Meinung der Kongregation für die Bischöfe angehört haben, bestellen Wir Dich kraft Unserer Apostolischen Vollmacht zum Abt der Gebietsabtei der seligen Jungfrau Maria vom Meeresstern, welcher der Titel des Priorats von Mehrerau verbunden ist, mit allen gebührend zu Deinem Gebiet gehörenden Rechten und den entsprechenden auferlegten Pflichten.

Bevor Du Dein Amt antrittst, muss Du das Glaubensbekenntnis ablegen und den Treueid auf Uns und Unsere Nachfolger gemäß den Vorschriften der Kirche leisten.

Endlich ermahnen Wir Dich, geliebter Sohn, dass Du auf die Fürbitten des heiligen Anselm und des heiligen Bernhard Deinen Dienst dem Schutz der Gottesmutter und Jungfrau Maria anvertraust und vereint mit der ganzen Kirche sie mit den Worten anrufst: „Meeresstern, leuchte und führe uns auf unseren Pilgerreise“ (Spe salvi, 50)
Gegeben zu Rom, beim Heiligen Petrus, am achtzehnten Tag des Monats Februar, im Jahr des Herren zweitausendneun, im vierten Unseres Pontifikats.

BENEDIKT XVI., PAPST

Wappen des neuen Abtes der Mehrerau

Wappen Abt Anselm

Wahlpruch "Caritate invicem diligenten" - "Einander in Liebe zugetan" (Röm 12.10)