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Das Bischöfliche Ordinariat
Das Bischöfliche Ordinariat ist die kirchenrechtliche Verwaltungsbehörde des Diözesanbischofs und nimmt im Auftrag und im Namen des Diözesanbischofs die Aufgaben der Diözesanverwaltung wahr. Der Generalvikar leitet die Ordinariatskanzlei und koordiniert die Abteilungen des Bischöflichen Ordinariats und ist verantwortlich für alle kirchenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Konversionen, Dispensen, Beglaubigungen, Genehmigungen, ...) sowie hauptverantwortlich für verwaltungstechnische und liturgische Fragen der Diözese.
Neben dem Generalvikariat gehören zum Bischöflichen Ordinariat auch die Rechtsabteilung, das Matrikenreferat, das Archiv der Diözese Feldkirch, die Bibliothek der Diözese Feldkirch, das Bauamt sowie das Referat für Berufungspastoral. Sie finden die Abteilungen auch unter "Standorte und Personen".

