Nachdem das Rücktrittsgesuch von Bischof Elmar Fischer am 15. November 2011 angenommen wurde, ist der Bischofsstuhl in Feldkirch nicht mehr besetzt. Bis zur Weihe eines neuen Bischofes wurde Prälat Dr. Benno Elbs vom Konsultorenkollegium einstimmig zum Diözesanadministrator gewählt.

Als Sedisvakanz (lat.: sedes ‚Stuhl‘ und vacans ‚leer, unbesetzt‘) wird jener Zeitraum bezeichnet, in der ein Amt nicht besetzt ist. Betrifft dies das Bischofsamt, so wird für diese Zeit vom Konsultorenkollegium ein Diözesanadministrator gewählt. Dem Konsultorenkollegium der Diözese Feldkirch gehören derzeit zehn Priester an. Die Versammlung des Konsultorenkollegiums hat innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz zu erfolgen. Einberufen wird sie vom  - der Weihe nach - dienstältesten Mitglied des Kollegiums.

Gemäß Kirchenrecht kann für das Amt des Diözesanadministrators nur bestellt werden, wer Priester ist, das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat und nicht schon für diesen vakanten bischöflichen Stuhl gewählt, benannt oder präsentiert wurde. Der bisherige Generalvikar Dr. Benno Elbs wurde vom Konsultorenkollegium am 16. November 2011 einstimmig zum Administrator gewählt.

Als Diözesanadministrator hat er grundsätzlich dieselben Befugnisse wie ein Bischof. Allderdings dürfen in dieser Zeit keine Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die den künftigen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen. Während der Sedisvakanz darf darum nichts verändert werden, heißt es dazu ausdrücklich im Kirchenrecht. Zu seiner Entlastung kann der Diözesanadministrator im Bereich der Verwaltung einen Stellvertreter benennen. In der Diözese Feldkirch hat Dompfarrer Msgr. Rudolf Bischof diese Aufgabe übernommen.