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Häufig gestellte Fragen

Ich wurde Opfer von Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch in der Kirche - Was soll ich tun?
Was erwartet mich in der Ombudsstelle?
Was ist die Aufgabe der Unabhängigen Opferschutzanwältin?
Gibt es eine kirchliche Anzeigepflicht?
Wieso gibt es keine überdiözesane Einrichtung oder Hotline?

 
Ich wurde Opfer von Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch in der Kirche - Was soll ich tun? 

Wenden Sie sich möglichst rasch an eine der Ombudsstellen. Dabei steht Ihnen selbstverständlich frei, sich an die Kontaktpersonen Dr. Ruth Rüdisser oder Dr. Peter Rädler der "Beratungsstelle zum Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen" oder an jede andere Ombudsstelle Ihres Vertrauens zu wenden. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Unabhängige Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic wenden. Die Hilfe ist selbstverständlich streng vertraulich und kostenlos.

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Was erwartet mich in der Ombudsstelle? 

Nachdem Sie sich telefonisch, per Mail oder postalisch an die Ombudsstelle gewendet haben, werden die Mitarbeiter der Stelle Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bei den weiteren Schritten richtet sich die Ombudsstelle nach Ihren Wünschen. Sollten Sie etwa ein persönliches Gespräch bzw. eine klärende Aussprache wünschen, so stehen Ihnen dazu psychologische, juristische und seelsorgerische Fachleute zur Verfügung.

Allgemein gilt der Grundsatz: Das Opfer entscheidet die Vorgangsweise, nichts geschieht gegen den Willen des Opfers, alles wird vertraulich behandelt.

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Was ist die Aufgabe der Unabhängigen Opferschutzanwältin?

Die Unabhängige Opferschutzanwältin versteht sich als ein zusätzliches Angebot für all jene Betroffenen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht an eine kirchliche Ombudsstelle wenden möchten. Auch die Opferschutzanwältin wird mit den Daten und Informationen der Opfer absolut vertraulich umgehen. Selbstverständlich ist auch dieses Angebot für die Betroffenen kostenlos.
Die Unabhängige Opferschutzanwältin, Waltraud Klasnic, erreichen Sie hier.

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Gibt es eine kirchliche Anzeigepflicht?

Die Frage einer kirchlichen Anzeigepflicht wird derzeit heftig diskutiert und selbst unter Juristen und Fachleuten unterschiedlich bewertet. Eine endgültige Klärung muss dabei auf politischer Ebene erfolgen. Diese Frage ist auch bei dem von Justizministerin Bandion-Ortner und Familienstaatssekretärin Christine Marek einberufenen „Runden Tisch“ am 13. April diskutiert worden.

Eine Anzeigepflicht besteht derzeit bei einigen Berufsgruppen, vor allem bei Bundesbediensteten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit. Eine Anzeigepflicht haben somit alle, die im schulischen Bereich tätig sind, also auch Religionslehrer.

In der Ombudsstelle werden die Opfer über die Möglichkeit einer Anzeige des Täters informiert und erhalten Hilfe dazu. Das Opfer entscheidet aber selbst, ob es anzeigt oder nicht.

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Wieso gibt es keine überdiözesane Einrichtung oder Hotline?

Die diözesanen Ombudsstellen wurden vor rund 15 Jahren in allen Diözesen eingerichtet. Seither steht man auf dem Standpunkt, dass es sinnvoll ist, die Stellen möglichst nah an den Menschen und Betroffenen in den jeweiligen Diözesen zu belassen, um so auf kurzem Weg raschere Hilfe und Kontakte zu ermöglichen, als dies bei einer überdiözesanen, großen Stelle möglich wäre.

Selbstverständlich können Sie auch über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 142 mit der Telefonseelsorge Kontakt aufnehmen. Auch dort wird man Ihnen gerne unverzüglich und streng vertraulich weiterhelfen.

In Vorarlberg steht Ihnen die Telefonnummern 0800 848084 (ifs-Beratungsstelle Bregenz) sowie 0800 848008 (KH-Seelsorger Dr. Peter Rädler) zur Verfügung.

Derzeit arbeitet eine eigens eingesetzt Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz an einer Verbesserung der Vernetzung unter den Ombudsstellen und an einer Vereinheitlichung der Leitlinien. Bis zum Sommer sollen hier konkrete Ergebnisse erzielt werden

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Beratungsstelle zum Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen © Rainer Juriatti