Bedeutung und Feier des Sterbesegens.

Pastorale Einführung:

  1. Der Sterbesegen ist eine liturgische Feier, die analog zu anderen liturgischen Feiern gestaltet ist. Nach der liturgischen Eröffnung und dem Einleitungsteil folgt eine kurze Schriftverkündigung. Es schließt sich der eigentliche Sterbesegen an, der mit Gebet und dem allgemeinen Segen abgeschlossen wird.
  2. Der Sterbesegen ist eine Feierform, die im Angesicht des Todes den Sterbenden bzw. die Sterbende begleiten und stärken soll. Er ist besonders dann sinnvoll, wenn bereits eine seelsorgliche Begleitung vorausgegangen ist. Es ist wünschenswert, dass der Sterbesegen in eine seelsorgliche Begleitung eingebunden ist.
  3. Der Sterbesegen ist keine Konkurrenz für die Sakramente der Krankensalbung und Wegzehrung. Er kann zusätzlich zu diesen Sakramenten gefeiert werden, er ist vor allem aber auch da sinnvoll und hilfreich, wenn beide sakramentalen Feiern nicht mehr möglich sind.
  4. Der Sterbesegen ist auch da eine Hilfe, wo Sterbende zwar eine seelsorgliche Sterbebegleitung wünschen, die Feier der Sakramente aber nicht mehr im religiösen Empfinden der Sterbenden verankert ist und deshalb auch nicht gewünscht wird.
  5. Der Sterbesegen kann durch Priester, Diakone und beauftragte Laien gespendet und auch ökumenisch gefeiert werden.
  6. Der Sterbesegen ist die rituelle Gestaltung des Übergangs, des Sterbens, durch einen Segensritus. Er versteht sich in Analogie und Nachfolge der traditionellen Sterbegebete am Sterbebett (vgl. Die Feier der Krankensakramente, Kapitel VI).
  7. Der Sterbesegen besteht aus einem Grundmodell und sieben Ergänzungsmodellen für besondere Situationen.
  8. Die Elemente der Feier im Einzelnen:
  • Der Feier soll eine kurze Verständigung gegebenenfalls mit dem Sterbenden / der Sterbenden oder / und den Angehörigen vorausgehen. Dabei kann kurz in die Feier eingeführt und die Beteiligung der Angehörigen geklärt werden. Auch sollte die persönliche Anrede des / der Sterbenden in der Feier abgesprochen werden.
  • Dem Kreuzzeichen folgt die inhaltliche und persönliche Einführung in die Feier, die mit einer Gebetsstille abgeschlossen wird.
  • Die anschließenden Kyrierufe sind fakultativ und können vor allem die Sterbesituationen in besonderen Fällen aufgreifen (konkrete Vorschläge finden sich in den Ergänzungsmodellen).
  • Der Eröffnungsteil schließt immer mit einem Gebet ab.
  • Die Schriftlesungen verstehen sich als Vorschläge und können durch andere Schriftlesungen ersetzt werden, nicht aber durch außerbiblische Texte. Solche Texte ergänzen gegebenenfalls die Lesung.
  • Dem eigentlichen Sterbesegen geht ein stilles und persönliches Gedenken an den Sterbenden / die Sterbende aller Mitfeiernden voraus.
  • Der Sterbesegen soll nach Möglichkeit durch Zeichenhandlung und Berührung (Kreuzzeichen und Weihwasser) unterstützt werden. Die Handauflegung mit dem Kreuzzeichen sollte immer erfolgen.
  • Nach dem Sterbesegen besteht die Möglichkeit für die Angehörigen, den Segensgestus oder die Berührung selbst zu bekräftigen.
  • Der Sterbesegen wird mit dem Herrengebet und dem allgemeinen Segen abgeschlossen. Der allgemeine Segen wird von einem Priester oder Diakon als Zuspruch formuliert („euch“). Beauftragte Laien beten ihn in der „uns“-Fassung.
  • Bei entsprechender Prägung und auf Wunsch der Sterbenden kann ein Mariengruß oder – Lied den Abschluss bilden.

Die Angehörigen sollen nach Möglichkeit mit eingebunden und entsprechend ihrer eigenen Verfassung auch zum Segnen ermutigt werden. Der Sterbesegen kann so auch ein erster und wertvoller Baustein auf dem Weg des Loslassens und der Trauer sein.

Aus:
Die Feier des Sterbesegens. Eine liturgische Handreichung für die Krankenhausseelsorge und Altenpastoral der Diözese Feldkirch, die vom Bistum Würzburg bzw. dem Echter Verlag für den Gebrauch in der Diözese Feldkirch zur Verfügung gestellt wird.