Vergangene Woche machte Familienminister Reinhold Mitterlehner einen Vorschlag zur Vereinfachung der Familienförderung. Es soll auch etwas mehr Geld für die Familien geben. Der große „Sprung“ und die längst überfällige Anpassung der Familienleistungen an die Inflationsrate ist es allerdings nicht.

zum Bild rechts: „Kindergelderfinder“ Helmut Schattovits, KFÖ-Präsident Alfred Trendl und Minister Reinhold Mitterlehner. Geburtstagstorte für zehn Jahre Kinderbetreuungsgeld. Es war ein „Meilenstein“ in der Familienförderung. Alle Mütter  und Väter haben Anspruch darauf und sind damit auch pensionsversichert.

Hans Baumgartner

Zwei familienpolitische Themen sorgten in den vergangenen zwei Wochen für mediale Aufmerksamkeit: ein Vorstoß von Familienminister Reinhold Mitterlehner, die Familienbeihilfe neu zu gestalten, und die Tatsache, dass fast zwei Drittel der im Budget für die Familien reservierten Steuergelder von insgesam 340 Millionen Euro bisher nicht „abgeholt“ wurden.

Modell neu
Der Vorschlag von Mitterlehner sieht vor, die bisher aus Familienbeihilfe, Absetzbetrag und Schulstartgeld (bis 15 Jahre) bestehenden Direktzahlungen in einer Familienbeihilfe neu zusammenzufassen. Außerdem soll die Mehrkindstaffel (Geschwisterzuschlag), die bisher über den Steuerausgleich beantragt werden musste, als Fixbetrag mit der Familienbeihilfe ausbezahlt werden (15 Euro/Monat für das 2. Kind, 60 Euro für jedes weitere). Zusätzlich soll der Zuschlag für behinderte Kinder von 138,30 auf 150 Euro/Monat angehoben werden. Die Mehrkosten für diesen Reformvorschlag liegen laut Mitterlehner bei 198 Millionen Euro, in denen allerdings bereits ein Teil der bisher von den Familien nicht abgeholten Steuern (Geschwisterzuschlag) enthalten ist.

„Die Vereinfachung ist zu begrüßen, Anlass für Jubelmeldungen bieten die Vorschläge allerdings nicht“, sagt Alfred Trendl. „Im Wesentlichen handelt es sich hier um eine Bündelung von schon bisher bestehenden Leistungen“, meint der Präsident des Katholischen Familienverbandes. Die tatsächliche Erhöhung liege etwa zwischen einem und fünf Prozent, wobei schulpflichtige Kinder durch den Wegfall des Schulstartgeldes am schlechtesten abschneiden. „Die Vorschläge sind auf jeden Fall kein Ersatz für die von uns seit Jahren geforderte Anpassung der Familienleistungen an die Inflationsrate (Valorisierung)“, betont Trendl. Er verweist darauf, dass die Familienbeihilfe in den vergangenen 25 Jahren um 37 Prozent weniger wert geworden ist. Das seit seiner Einführung vor zehn Jahren nicht mehr erhöhte Kinderbetreuungsgeld hat
25 Prozent seines Wertes eingebüßt.

Mit Steuern steuern
Positiv sieht Trendl beim Mitterlehner-Vorschlag, dass dieser auch weiterhin eine Berücksichtigung der Unterhaltskosten für Kinder im Steuerrecht vorsieht. Im Gegensatz dazu fordern Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sowie ein von der Arbeiterkammer und der Industriel-lenvereinigung vorgelegtes Modell die Abschaffung der Steuerbegünstigung für Familien zugunsten des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen.

„Wir wollen beides“, sagt Trendl, „den Ausbau qualitätsvoller Kinderbetreuungseinrichtungen und die Wahlfreiheit der Eltern, die auch durch steuerliche Zugeständnisse erleichtert wird. Wir sind dagegen, Eltern zu bevormunden, wie sie ihre Kinder betreuen sollen.“ Trendl sieht dahinter eine eigenartige Allianz von ideologisch gefärbten und wirtschaftlichen Absichten: Für die einen sei nur die erwerbstätige Frau auch eine selbständige, emanzipierte Frau; und die anderen wollen ein möglichst großes und damit billigeres Reservoir an (Frauen-) Arbeitskräften.

„Ich bin überzeugt“, so Trendl, „dass Väter und Mütter durchaus in der Lage sind, die für sie richtige Balance zwischen Familie und Beruf zu finden. Das sollte man stärker unterstützen, auch von den Betrieben her. Dann hat man auch zufriedenere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Ginge auch einfacher
Die Tatsache, dass viele Familien die steuerlichen Möglichkeiten nicht ausnutzen, ist für Trendl kein Gegenargument. „Wenn man wollte, könnte man die Dinge ja einfacher regeln, etwa dass man den Kinderfreibetrag nicht mehr beantragen muss, da das Finanzamt ohnedies die Daten habe, bzw. dass Betreuungseinrichtungen – so wie Arbeitgeber – ihre Daten an das Finanzamt weitermelden.“ Trendl verweist auch darauf, dass der Verfassungsgerichtshof im Sinne der Gleichbehandlung gefordert habe, die Hälfte der Unterhaltskosten, die Eltern für ihre Kinder aufbringen müssen, steuerfrei zu stellen.

„Wenn man die Direktzahlungen einrechnet, dann ist dieses Ziel bisher nur bei jüngeren Kindern bis etwa zehn Jahren erfüllt“, verweist Trendl auf eine Studie der Wirtschaftswissenschaftlerin Sabine Kanduth-Kristen von der Uni Klagenfurt. Inwieweit hier die von Finanzministerin Maria Fekter in Aussicht gestellte steuerliche Berücksichtigung von 7000 Euro pro Kind und Jahr Abhilfe schaffen könnte, will Trendl nicht beurteilen. „Bisher kennen wir außer  der Ankündigung nichts“, bleibt er skeptisch.

In die Pflicht nehmen will Trendl die Politik auch beim Wohnen. „Der Wegfall der Zweckwidmung bei den Wohnbauförderungsmitteln ist zum Schaden der Familien.“