Leserbriefe an das Vorarlberger KirchenBlatt

Zum Bußsakrament hinführen

Zu: Beichte und Buße, Nr. 52-08 / 01-09, S. 28

beichtstuhl_sallmutter_fc.jpgKann man die Sakramente der Kirche wirklich weglegen wie einen alten Hut, in diesem Falle die Beichte? Es stimmt, dass dem Menschen das Bewußtsein für die Sünde größtenteils abhanden gekommen ist und dass man heute nur noch von der Sünde gegen den guten Geschmack oder von Ernährungssünden spricht. Da es aber schon in der Bibel heißt: "Selbst der Gerechte fällt des Tages siebenmal", dürfen wir annehmen, dass es um uns Menschen von heute nicht viel besser bestellt ist.
Es ist Aufgabe der Priester, die Menschen wieder zum Bußsakrament hinzuführen. Die allgemeine Bußfeier ist kein Ersatz für die persönliche Beichte. Das Lehramt der katholischen Kirche nimmt dazu im Katechismus Nr. 1497 Stellung: "Die individuelle, vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche."
Zur Bußfeier sagt der KKK (Nr. 1483): "Wenn eine schwere Notlage besteht, kann man sich mit der gemeinschaftlichen Feier der Versöhnung mit allgemeinem Sündenbekenntnis und allgemeiner Lossprechung behelfen. Eine solche schwere Notlage kann dann vorliegen, wenn unmittelbare Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Beichtwilligen zu hören, nicht ausreicht.(...)
Ein großer Andrang von Gläubigen bei großen Festen oder Wallfahrten gilt nicht als ausreichend begründete Notlage." - Eine allgemeine Bußfeier ist somit keine wirkliche Alternative zur persönlichen Beichte.

Maria Lanker, A-6922 Wolfurt

 

Den Willen Gottes erfahren

Zu: Beichte und Buße, Nr. 52-08 / 01-09, S. 28

büsserGratulation der KirchenBlatt-Redaktion, ein so wichtiges Thema wie Beichte und Bußandacht durch kontroverse Leserbriefe ins Gespräch zu bringen. Schade allerdings, dass davon auf der Internetplattform nichts zu finden ist. Es ist gut, dass Herr Gams in seinem Leserbrief die positive Wirkung der sakramentalen Beichte so klar benennt.

In der Euphorie nach Vatikanum II wurde der Art. 72 SC (Konstitution über die Liturgie) wohl zu schnell interpretiert, weil man manche negative Beichterfahrungen, die es gewiss gab, ausmerzen wollte. Es wird Zeit, dass die so genannte 68er-Generation (zu der ich mich selber zähle) sich die Auswirkungen des damaligen, wohl in guter Absicht erfolgten Handelns ehrlich vor Augen führt. Die Situation unserer Gesellschaft, der Welt von heute ist ein guter "Beichtspiegel", nicht nur in Bezug auf das Sakrament der Versöhnung, sondern u. a. auch zur augenblicklich wieder aktuellen Diskussion über "Humanae vitae".  Vielleicht ist es an der Zeit, uns die Demut zu erbitten, "die Kirche zu hören" (GL 852), denn wenn sie auch eine menschliche Gemeinschaft mit allen daraus resultierenden Schwächen ist, so bleibt sie in ihrer Gesamtheit doch der Ort, wo durch den Hl. Geist der Wille Gottes erfahrbar wird. Wenn wir fähig werden, Schuld wieder als Schuld und Sünde wieder als Sünde zu definieren und zu akzeptieren, dürfen wir im persönlichen Zuspruch des Sakramentes der Versöhnung heilende und heilbringende Erlösung erfahren.

Sr. Magdalena Schumann OSsR, A-6923 Lauterach (Per Email v. 26.12.08)

Anm. der Red.: Der Text ist am 22.12. 2008 auf www.kath-kirche-vorarlberg.at online veröffentlicht worden.