Berechnen Sie Ihren Kirchenbeitrag
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Wenden Sie sich zur Berechnung Ihres Kirchenbeitrages bitte an Ihre
Kirchenbeitagsstelle.
Jährliche Beitragsgrundlage | € | |
1,1% der Beitragsgrundlage (jährlich) | € | |
minus fixer Absetzbetrag | -€ 58 | |
Kirchenbeitrag vor Ermäßigungen | € 0 | |
Alleinverdiener-Alleinerzieherabsetzbetrag | -€ 0 | |
Absetzbetrag für Kinder | -€ 0 | |
Unabhängig von den in der Online-Berechnung angezeigten Absetzbeträgen und Ermäßigungen wurde für Sie der Mindestbeitrag ermittelt. Dieser beträgt für Arbeiter(innen)/Angestellte/Pensionisten € 32 pro Jahr, für Selbstständige € 129,00 pro Jahr. |
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Ihr Kirchenbeitrag pro Jahr | € 0 | |
Ihr Kirchenbeitrag pro Monat | € 0 | |
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Informationen
Gerne informieren wir Sie, dass ab dem Jahr 2012 jährlich bis zu € 400,00 an Kirchenbeitragszahlungen steuermindernd geltend gemacht werden können und dadurch eine Steuerrückvergütung - je nach Steuerprogression - von 20% bis zu 50% dieses Betrages erfolgen kann. Der Staat anerkennt damit die Leistungen der Kirche im kulturellen und sozialen Bereich.
Diese Online-Berechnung ersetzt die genaue Berechnung durch Ihre Kirchenbeitragsstelle nicht.
Weitere Absetzbeträge (Hausstandsgründung, Schulbesuch von Kindern, Geburten und Todesfälle, Freibetragsgrenzen für die Beanspruchung des Alleinverdienerabsetzbetrages bei Ehepartner mit eigenen Einkünften usw.) werden bei der tatsächlichen Berechnung in Ihrer Kirchenbeitragsstelle in Abzug gebracht.
Weiterführende Informationen zur Berechnung Ihres Beitrags erhalten Sie auf den Informationsseiten der Kirchenbeitragsstelle.
Ermäßigungen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir hier nur die beiden wichtigsten Ermäßigungen angeführt. Weitere Informationen über Ermäßigungen erhalten Sie online unter Ermäßigungen/Freibeträge oder auf Ihrer Kirchenbeitragsstelle.
Mindestbeitrag
Der Mindestkirchenbeitrag für Arbeiter(innen)/Angestellte/Pensionisten beträgt € 32 pro Jahr.
Der Mindestkirchenbeitrag für Selbstständige beträgt € 129,00 pro Jahr.
Wenn Sie Ihre Bemessungsgrundlage anonym überprüfen wollen, nutzen Sie www.finanzrechner.at/kb