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Ermäßigungen / Freibeträge
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Woher hat die Kirchenbeitragsorganisation meine Daten?
Onlineberechnung
Vorschreibung
Abbuchungsauftrag
Jedes Mitglied der Katholischen Kirche ist unter folgenden Voraussetzungen verpflichtet, jährlich einen Kirchenbeitrag zu leisten:
- Erreichung der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) - wobei die erste Vorschreibung erstmals im 20. Lebensjahr erfolgt
- Hauptwohnsitz in der Diözese (Mittelpunkt der Lebensinteressen - unabhängig seiner Staatszugehörigkeit)
- Erzielung eigener Einkünfte
Beitragsgrundlage
Ab 20 Jahren sind Sie als Katholik beitragspflichtig. Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen. Er verringert sich um den allgemeinen Absetzbetrag (€ 51,- für 2013).
- Die Beitragsgrundlage ist bei monatlich gleichbleibenden Bezügen das steuerpflichtige Einkommen: Das ist das Brutto-Einkommen minus Sozialversicherung.
- Bei Selbständigen und Menschen mit unregelmäßigem Einkommen ist das jährliche Einkommen laut Steuer-Bescheid die Basis.
- Für Landwirt/innen gibt es einen gestaffelten Tarif, der sich am landwirtschaftlichen Einheitswert orientiert.
Ermäßigungen / Freibeträge
Die Katholische Kirche berücksichtigt bei der Berechnung des Kirchenbeitrags die Lebensumstände eines jeden Einzelnen. So werden unter anderem ein Alleinverdienerabsetzbetrag, Familienermäßigungen (Absetzbeträge für Kinder) und vieles mehr gewährt.
Auch finanzielle Belastungen wie Hausstandsgründung, Geburt eines Kindes, Pflegebedürftigkeit, Wohnraumkosten und viele andere werden bei der Ermittlung des Kirchenbeitrags bei entsprechenden Nachweisen angerechnet.
Hier finden Sie Details zu den Frei- und Absetzbeträgen sowie zu den Ermäßigungen.
Befreiungen
Von der Leistung des Kirchenbeitrags sind grundsätzlich folgende Mitglieder der Katholischen Kirche befreit:
- Bezieher von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld
- Bezieher von Notstandshilfe und Sozialhilfe
- Schüler und Studenten
- Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener
Selbstverständlich gibt es einige Sonderfälle, für die die Katholische Kirche ganz individuelle Lösungen ausgearbeitet hat. Dazu zählen beispielsweise Partnerschaften, in denen die Mitglieder verschiedenen Religionen angehören oder ein Mitglied über kein bzw. nur geringes eigenes Einkommen verfügt.
Hier finden Sie Details zu den Befreiungen bzw. den Sonderregelungen.
Woher hat die Kirchenbeitragsorganisation meine Daten?
Die Kirchenbeitragsorganisation verfügt nur über die Informationen aus den Meldedaten: Name, Geburtsdatum und Adresse.
Der Meldezettel enthält keine Hinweise auf Familienstand, Beruf oder Einkommen. Weitere Informationen bekommen wir ausschließlich von Ihnen, wenn Sie diese beim Kontakt mit uns bekannt geben.
Viele glauben, dass die Kirche ohnehin Einkommensdaten von Finanzamt und Gebietskrankenkasse bekommt. Es gibt aber keine direkte Verbindung – nur mit Ihrer Mithilfe können wir den Kirchenbeitrag Ihrer tatsächlichen finanziellen Situation anpassen.
Onlineberechnung
Mit einem speziell für Sie entwickelten Formular können Sie Ihren persönlichen Kirchenbeitrag selbst errechnen. In wenigen Minuten wissen sie, in welcher Höhe Ihr Kirchenbeitrag anfällt. Sie können die Berechnung für eine Person oder für zwei Personen (Sie und Ihr/Ihre Ehepartner/in) durchführen. Diese Online-Berechnung ersetzt die genaue Berechnung durch Ihre Kirchenbeitragsstelle nicht. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nur der allgemeine Absetzbetrag und die beiden wichtigsten Ermäßigungen angeführt. Weitere Absetzbeträge und Ermäßigungen werden bei der tatsächlichen Berechnung in Ihrer Kirchenbeitragsstelle in Abzug gebracht.
Hier geht's zum Online-Rechner.
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Vorschreibung
Im Regelfall viertelt die Katholische Kirche den Jahresbeitrag und stellt diesen pro Quartal dem Beitragspflichtigen mittels Zahlschein fällig. Der Kirchenbeitrag kann jedoch auch ganz individuell beglichen werden - jährlich, quartalsmäßig oder monatlich. Sie entscheiden über den Zahlungsmodus.
Abbuchungsauftrag
Um die Überweisung Ihres Kirchenbeitrags so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Abbuchung. Ihren Abbuchungsauftrag können wir leider nicht online entgegennehmen, weil wir für die Bank Ihre Unterschrift benötigen. Hier finden Sie das Formular für den Abbuchungsauftrag (Einzugsermächtigung) als Download. Drucken Sie es aus und schicken Sie es bitte ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Post an Ihre Kirchenbeitragsstelle!
Auch bei Ihrem Bankinstitut liegen die entsprechenden Formulare auf.
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Sprechtage in Egg - 2013
28.05.2013 - 25.06.2013 -
Sprechtage in Lochau - 2013
18.06.2013 -
Sprechtage in Bludenz - 2013
18.06.2013

