Er ermöglicht flächendeckende Seelsorge-, sowie Sozial- und Bildungsangebote der Kirche und macht in allen Diözesen den "Löwen-Anteil" des Budgets aus: Der Kirchenbeitrag. Mit rund 395 Millionen Euro bildet er die finanzielle Haupteinnahmequelle der katholischen Kirche in Österreich. Geld, welches von den kirchenbeitragszahlenden Katholiken nun bis zu 400 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann.
3,7 Millionen kirchenbeitragszahlende Katholiken gibt es in Österreich, die mit ihrem Beitrag zeigen, dass ihnen die Kirche "etwas Wert ist". Das neue Jahr bringt für sie nun eine spürbare Erleichterung, denn ab 2012 sind Kirchenbeiträge bis zu einer Höhe von 400 Euro steuerlich absetzbar und können so über die Arbeitnehmerveranlagung teilweise wieder vom Fiskus zurückgeholt werden.
Zeichen der Wertschätzung
Mit einem "großen Dank an die Regierung im Namen der rund 3,7 Millionen kirchenbeitragszahlenden Katholiken" reagierte Kardinal Christoph Schönborn bereits Ende Mai auf den positiven Beschluss der Regierungsparteien. Die Regierung setze mit der Verdoppelung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ein "starkes Zeichen der Wertschätzung hinsichtlich der Leistungen der christlichen Kirchen für die ganze Gesellschaft", erklärte er.
Unabhängig davon, wie nahe man der Kirche steht
Auch der Finanzkammerdirektor der Diözese Feldkirch, MMag. Andreas Weber, sieht in der Verdoppelung der Absetzmöglichkeit für den Kirchenbeitrag ein starkes Zeichen. „Die staatlichen Behörden zeigen damit einfach, welche Leistungen die Kirche für die gesamte Gesellschaft erbringt, unabhängig davon, wie nahe man der Kirche steht. Vieles, was die Kirche in den Bereichen der Bildung, der Erhaltung von Kulturgütern, der Seelsorge oder für die Solidarität der Gemeinschaft bewirkt, ist für alle Menschen Unterstützung und Hilfe. Daher ist es nur konsequent, wenn der Kirchenbeitrag, der vieles ermöglicht, durch die Absetzbarkeit unterstützt wird.“
Wie wird er berechnet?
In der katholischen Kirche wird der Kirchenbeitrag über die Kirchenbeitragsstellen eingehoben. Er beträgt 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens, abzüglich eines Absatzbetrages von 50 Euro. Hinzu kommen, je nach den Lebensumständen der Kirchenmitglieder, diverse individuelle Ermäßigungen, etwa für Alleinverdiener, Kinder, Senioren oder bei außergewöhnlichen Belastungen.
Von Simone Rinner veröffentlicht am 10.01.2012

