Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde das Ermittlungsverfahren gegen Bischof Elmar Fischer eingestellt. Begründet wird dies damit, dass "die dem Ermittlungsverfahren zugrundeliegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist". Die weitere Verfolgung wäre somit unzulässig.

Den Ermittlungen gingen Anschuldigungen von vier Männern voraus, die Bischof Elmar Fischer der Anwendung körperlicher Gewalt gegen sie in den 1960er und 1970er Jahren beschuldigten und sich an den Ombudsmann der Diözese gewandt hatten.

Bereits in einem am 1. Juni veröffentlichten Bericht des Innsbrucker Psychiaters Prof. Hartmann Hinterhuber, der von der Diözese als unabhängiger Sachverständiger mit der Prüfung der Vorwürfe betraut wurde, heißt es wörtlich: "Alle vier Anschuldigungen sind glaubhaft. Die tätlichen Übergriffe sind in einem emotionalen Kontext zu betrachten, wenngleich dies die Übergriffe weder rechtfertigt noch entschuldigt. Diese Feststellung scheint jedoch wichtig und angezeigt, da die körperlichen Übergriffe nicht als Ausdruck einer lustvollen Ausübung eines Machtverhältnisses zu interpretieren sind."

Bischof Fischer entschuldigte sich daraufhin am 1. Juni bei den vier Männern. In einem persönlichen Brief bat er um Verzeihung, "wenn sie damals etwas als verletzend empfunden haben". Gewalt an Kindern oder Jugendlichen sei nie gerechtfertigt, hielt der Bischof fest. Das gelte auch für die Zeit vor 40 Jahren, "wenn auch damals körperliche Gewalt als Erziehungsmittel weitgehend üblich und toleriert war".