Stellungnahme von Bischof Elmar Fischer zur aktuellen Diskussion im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtages.

Bereits bei der Einführung der Fristenregelung in den 70-er Jahren sprach der damalige Bundeskanzler Kreisky offen seine Hoffnung aus, dass durch verschiedene „flankierenden Maßnahmen“ dieser Paragraph obsolet werden möge. Diese Maßnahmen blieben die verantwortlichen Regierungen bis heute schuldig. Wenn nach derzeitiger Gesetzeslage derselbe Arzt gleichzeitig als psychosozialer Berater und potentieller „Abtreiber“ in Erscheinung tritt und damit einem Interessenkonflikt ausgesetzt ist, dann müssen wir als Gesellschaft über eine Verbesserung dieser höchst problematischen Situation sprechen. Kinder als segensbringende und das Leben bereichernde Geschenke Gottes anzunehmen und entsprechend zu handeln muss letztlich das Ziel aller politischen Richtungsentscheidungen zum Thema Schwangerschaftskonflikt sein. Es wäre nach 35 Jahren Fristenlösung dringend an der Zeit, in diesem Sinn für betroffene Frauen die bestmögliche Unterstützung bereit zu stellen.

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist nach geltendem Gesetz in Österreich ein Unrecht. Dieses Unrecht in öffentlichen Einrichtungen als Dienstleistung zu implementieren erzeugt eine institutionell-ethische Schieflage und schafft ein falsches Rechtsbewusstsein. Eine Zulassung von Abtreibungen in den Landeskrankenhäusern Vorarlbergs lehne ich daher strikt ab. Die Ungeborenen brauchen unseren besonderen Schutz.