625 Millionen Euro haben die ÖsterreicherInnen 2015 gespendet. Ab Jänner 2017 gibt es nun eine Gesetzesänderung, die vorsieht, dass steuerlich begünstigte Spenden sammelnde Organisationen die Zuwendungen dem Finanzamt zu melden haben, damit das bei der Arbeitnehmerveranlagung der Spender berücksichtigt werden kann.

Die einen freuts, die anderen befürchten Spendeneinbussen aufgrund der neuen Gesetzesänderung, die kommendes Jahr in Kaft tritt. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden gibt es ab 1. Jänner 2017 nämlich auch für kirchliche Organisationen neue Transparenzregeln und Deklarationspflichten, die zu Vorteilen für die Spender führen, sagt der KOO-Geschäftsführer Heinz Hödl.

Mehr Aufwand oder Nutzen?

Was für die Organisationen wahrscheinlich mehr Verwaltungsaufwand bedeutet, könnte für Spender und Spenderinnen  deutliche Vorteile bedeuten. Die ab Jänner geltende Gesetzesänderung für Sonderausgaben sieht vor, dass steuerlich begünstigte Spenden sammelnde Organisationen die Zuwendungen dem Finanzamt zu melden haben, damit das bei der Arbeitnehmerveranlagung der Spender berücksichtigt werden kann. Das heißt laut Hödl, dass die Daten für das Spendenjahr 2017 spätestens im Februar 2018 elektronisch zu übermitteln sind.

Nicht ohne das Geburtsdatum

Wer seine Spende von der Steuer absetzen möchte, muss künftig Namen und Geburtsdatum deklarieren - und das für jede Organisation, die mit einer Geldspende bedacht wird. Gegen diese Deklarationspflicht hätten viele Bürger Vorbehalte, lautete eine Befürchtung, die jüngst bei der Präsentation des aktuellen Spendenberichts des „Fundraising Verbandes Austria“ geäußert wurde.

Positives

Das Positive: Künftig müssen sich Spender nicht mehr selbst um die Sonderausgaben für den Steuerausgleich kümmern; durch die Meldepflicht der Organisationen erhalten sie automatisch ihre steuerlichen Begünstigungen für gesellschaftliches Engagement. Voraussetzung dafür ist die einmalige Übermittlung des Spendernamens (der mit dem Melderegister übereinstimmen muss) und des Geburtsdatums. „Nur die Behörde kann die Daten entschlüsseln. Falls nicht autorisierte Personen versuchen, die Daten zu entschlüsseln, werden sie zerstört", entwarnt Hödl. (red/religion.orf/kap)