"Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist weder 'bedarfsorientiert', noch ist sie eine 'Mindestsicherung'", geht die Armutskonferenz mit dem "Meilenstein der Armutsbekämpfung" hart ins Gericht und fügt hinzu, dass es sich hierbei eher um einen Stolperstein in den sozialen Abstieg handle. Anlass für die Kritik gibt eine erste Evaluierung der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“. Und die fällt entsprechend schlecht aus.
Wir schreiben das Jahr 2010: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Bund und Länder im Rahmen einer sogenannten Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG endlich auf die Reform der alten Sozialhilfe zur „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ (BMS) geeinigt. Die Grundprinzipien der alten offenen Sozialhilfe bleiben dabei zwar grundsätzlich erhalten, da und dort werden sie aber abgeschwächt oder auch verstärkt. Sozialpolitisches Ziel: Die österreichweite Vereinheitlichung des untersten Netzes des Sozialstaates. Oder, wie es in der Studie heißt "Grenzen nach unten" wurden festgelegt.
Ziel klar verfehlt
Rühmliche Absichten, die leider am Ziel vorbeischossen, lautet das Fazit der Armutskonferenz. Unter dem Titel "Monitoring 'Bedarfsorientierte Mindestsicherung'" haben die Studienautoren eine Analyse und einen Vergleich der Länderbestimmungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) 2011 angestellt. Dabei stellte sich heraus: "Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist weder 'bedarfsorientiert', noch ist sie eine 'Mindestsicherung'". Zwar werde für Existenzsicherung mehr ausgegeben als zuvor und es habe auch Verbesserungen gegeben - dennoch gebe es eben auch Verschlechterungen und ungelöste Probleme.
Stolperstein in den sozialen Abstieg
"Wo reale Lebenshaltungskosten links liegen bleiben, kann von „Mindestsicherung“ keine Rede sein. Wo sich Ansprüche auf zusätzliche Leistungen in konkreten Notsituationen unter dem neuen Zauberwort „Pauschalisierung“ in Luft auflösen, steht es um die „Bedarfsorientierung“ schlechter denn je. Und wo man verschiedene Bevölkerungsgruppen ohne Ansprüche im Regen stehen lässt, entpuppt sich der „Meilenstein der Armutsbekämpfung“ als Stolperstein in den sozialen Abstieg", lautet das Conclusio des Monitorings.
Hauptproblem Harmonisierung
Aus einer "Harmonisierung des untersten Netzes im Sozialstaat" sei im Laufe der Verhandlungen eine "Harmonisierung der Mindeststandards" geworden. Herausgekommen seien dabei unübersichtliche Mindestsicherungs-Gesetze. Nach wie vor gelte: "Was jemandem in welcher Lebenssituation zusteht, wird wesentlich vom Wohnort bestimmt", weil in Österreichs Bundesländern nach wie vor sehr unterschiedliche und teils verwirrende Regelungen bestehen.
Weder "armutsfest" noch "Hängematte"
Der Armutskonferenzsprecher und Sozialexperte der Diakonie, Martin Schenk, ging auf die Erwartungen bei der Einführung der BMS ein: Sie werde das Sozialsystem "armutsfest" machen, hätten die einen gesagt, mit "mehr Faulenzern in der sozialen Hängematte" hätten die anderen gerechnet. "Nichts von beidem ist eingetreten", erklärte Schenk. Die Studie zeige anhand von Daten aus Wien, dass für die große Mehrheit die BMS eine "kurzfristige Überbrückungshilfe" darstelle. Die durchschnittliche Bezugsdauer liege bei sieben Monaten, bei einem Viertel der Bezieher nur bei einem bis drei Monaten.
Von Simone Rinner veröffentlicht am 12.05.2012

