Liechteinstein und der Vatikan haben ihre Verhandlungen zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften abgeschlossen. Das Ergebnis: Mit der neuen Verfassungsänderung soll das "Landeskirchentum"voraussichtlich abgeschafft und die Grundlage für eine Gleichstellung der in Liechtenstein vertretenen Religionsgemeinschaften geschaffen werden.
Anfang Dezember soll es mit der Unterzeichnung des Abkommens laut einer Mitteilung der Regierung des Fürstentums also spruchreif werden: Das "Landeskirchentum" wird abgeschafft. Der Landtag, das Parlament des Landes werde am Donnerstag im Rahmen einer Sondersitzung über den Verlauf der Verhandlungen und die geplanten Neuregelungen informiert.
Grundlage für Gleichstellung
Anfang Oktober hatte die Regierung
eine Vorlage zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und
den Religionsgemeinschaften verabschiedet. Kern dieser Vorlage ist eine
Verfassungsänderung sowie ein Religionsgemeinschaftengesetz.
Insbesondere soll mit der Verfassungsänderung das "Landeskirchentum"
abgeschafft und die Grundlage für eine Gleichstellung der
Religionsgemeinschaften geschaffen werden. Das bedeutet, dass die
römisch-katholische Kirche ihre privilegierte Stellung als
"Landeskirche" verlieren wird.
Mandatssteuer steht zur Debatte
Das
neue Religionsgemeinschaftengesetz soll künftig die Beziehungen des
Staates zu den Religionsgemeinschaften regeln. Hier geht es insbesondere
um die staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften, um den
Religionsunterricht und die Finanzierung der Religionsgemeinschaften.
Zur Finanzierung der staatliche anerkannten Religionsgemeinschaften
schlägt die Regierung eine Mandatssteuer vor. Der Landtag berät
die Vorlage zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und
Religionsgemeinschaften kommende Woche in erster Lesung. (red/kipa)