Diese Woche wurde sie endlich von Familienminister Reinhold Mitterlehner, den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigungunterzeichnet: Die "Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wahlfreiheit für Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse dabei das oberste Prinzip sein, das es zu erhalten und noch weiter zu stärken gelte, zeigte sich der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), Dr. Alfred Trendl, erfreut.

"Die Einführung der Elternteilzeit war ein familienpolitischer Meilenstein", bezieht Trendl klar Stellung. Dadurch können sich Eltern "in partnerschaftlicher Aufteilung und nach Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber die Betreuungsaufgaben besser aufteilen". Eine Maßnahme, die nicht nur den Eltern, sondern vor allem auch den Kindern zugute kommt, wenn "sowohl Mutter als auch Vater die kindliche Entwicklung begleiten können".

Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes
Auch der Arbeitgeber profitiere durch eine familienfreundliche Haltung von loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich durch die Familienarbeit zusätzliche Kompetenzen aneignen, erklärte Trendl. Bestrebungen, den gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit zu kürzen, erteilt er eine klare Absage. Eine der zentralen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei der gesetzliche Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes, so der Präsident des Familienverbandes Österreichs.

Familienfreundliche Haltung
„Nur durch ein umfassendes Bündel an konkreten Vereinbarkeits-Maßnahmen und einer generell familienfreundlichen Haltung von Unternehmen ist für Eltern die Möglichkeit gegeben, eine gute, individuelle Balance zu finden zwischen der gesellschaftlich wichtigen Arbeit der Kindererziehung und einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit“, betonte Trendl. Wahlfreiheit für Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse dabei das oberste Prinzip sein, das es zu erhalten und noch weiter zu stärken gelte.

Die "Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie" finden Sie hier zum Nachlesen.