Vor den Folgen einer Freigabe des assistierten Suizids hat der Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz gewarnt.

"Jede überzogene Autonomie, die die Tötung auf Verlangen einschließt, liefert die Kranken, die Angehörigen und auch Ärzte unweigerlich einem subtilen, nicht mehr überprüfbaren Druck aus", sagte Schwarz am Montag bei einer Fachtagung zum Thema "Assistierter Suizid" an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar in Deutschland. Zahlreiche Publikationen würden zeigen, "dass die staatliche Billigung einer Tötung auf Verlangen der konkreten Selbstbestimmung der Kranken mehr schadet als nützt", verwies der Bischof u.a. auf Studien aus den Niederlanden.

In Österreich ist die Beihilfe zur Selbsttötung verboten. Aus dem "Recht auf Leben" lasse sich, so Bischof Schwarz, zwar keine Pflicht des Einzelnen zum Leben ableiten, wohl aber eine Pflicht der Rechtsgemeinschaft zum Schutz des Menschenlebens. Deren Aufgabe sei es, leidenden und sterbenden Menschen im Leid verbunden zu sein. Dies bedeute, Leiden lindern zu helfen, "und diesen Menschen mit allem, was dieser Linderung dient, zur Seite zu stehen". Nur auf diese Weise könne das mittlerweile oft verfälschte Wort "Sterbehilfe" wieder seinen ursprünglichen Sinn bekommen.

"Sterbehilfe", die diesen Namen auch tatsächlich verdiene, sei gekennzeichnet von drei wesentlichen Gesichtspunkten, führte der Kärntner Bischof aus: "Der Hilfe, das zurückliegende Leben als Ganzes anzunehmen, das angenommene Leben nun loszulassen, sowie, sich auf die Hoffnung zu besinnen, die das Leben getragen hat". Eine solche Sterbehilfe brauche Zeit und sei die Umsetzung des bekannten Wortes von Kardinal Franz König (1905-2004), wonach Menschen an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen sterben sollten.

Schwarz forderte einen flächendeckenden Ausbau und die nachhaltige Finanzierung der Palliativ-Versorgung sowie die Schaffung und Weiterentwicklung von diesbezüglichen interdisziplinären Ausbildungen. Im Rechtsbereich gehe es um eine "nachhaltige und adäquate Absicherung der in Österreich bewährten gegenwärtigen Gesetzeslage, vor allem angesichts europäischer Entwicklungen in einzelnen Mitgliedsstaaten". Diese Gesetzeslage müsse vor allem für künftige Generationen nachhaltig abgesichert werden. "Der Grat zwischen einem Recht zu sterben, wenn man es sich wünscht, und der Pflicht zu sterben ist mehr als schmal", warnte Bischof Schwarz.

kathpress